Tarifpartner und nicht der Bund sollen über Labortarife verhandeln

Die Tarifpartner im Gesundheitswesen sollen künftig auch die Tarife von Laboranalysen untereinander aushandeln.

Ein Mitarbeiter bereitet in einem Coronatest-Labor PCR-Teströhrchen vor. - dpa

Heute setzt das Innendepartement die Tarife fest. Der Bundesrat ist jedoch wenig überzeugt von der vorgeschlagenen Gesetzesänderung.

Er hat am Freitag im Auftrag des Parlaments eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in die Vernehmlassung geschickt. Analog insbesondere zu den Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen sollen künftig die Tarifpartner den Tarif der sogenannten Analysenliste aushandeln.

Die Regierung dämpft im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung sogleich die Erwartungen: «Die Tatsache, dass auf Seiten der Leistungserbringer verschiedene Arten von Laboratorien vereint sind, dürften die Verhandlungen anspruchsvoll gestalten.» Es dürfe deshalb bezweifelt werden, ob die angestrebte Gesetzesänderung tatsächlich zu einer schnelleren und effektiveren Vergütung von Analysen und damit zu einer Senkung der Kosten im Gesundheitswesen beitragen könne, schreibt der Bundesrat.

Blockaden bei Tarifverhandlungen tauchten in der Vergangenheit mehrfach auf und sind in der Tendenz zunehmend. Können sich die Tarifpartner nicht auf eine Einzelleistungstarifstruktur einigen, muss der Bundesrat diese subsidiär festlegen.

Im Jahr 2020 entfielen gemäss Zahlen des Bundes insgesamt 4,7 Prozent der Gesamtkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf den Sektor Laboranalysen. Das EDI hat die Tarife für Laboranalysen am 1. August 2022 um zehn Prozent gesenkt. Das führt laut dem Bundesrat zu Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Franken.