Tarifstrukturen für stationäre Behandlungen genehmigt
Teure Operationen und Fälle der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen künftig vergütet werden, wie der Bundesrat entschieden hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat genehmigt die aktuellen Tarifstrukturen für stationäre Spitalleistungen.
- Damit werden gewisse kostenintensive Leistungen vergütet.
Der Bundesrat hat am Freitag die aktualisierten Tarifstrukturen für stationäre Leistungen in Spitälern (SwissDRG) und für stationäre psychiatrische Behandlungen (Tarpsy) genehmigt. Bei den Spitalleistungen nimmt die Anzahl der Zusatzentgelte zu.
Mit diesen werden gewisse spezielle und kostenintensive Leistungen vergütet. Wenn sich beispielsweise Hämophilie-Patienten im Spital einer Operation unterziehen müssen, brauchen sie zusätzlich zu den üblichen Leistungen bestimmte teure Arzneimittel. Diese werden mit Zusatzentgelten abgegolten. Die Anzahl Fallgruppen bleibt stabil.
Mit Tarpsy werden künftig auch alle Fälle der Kinder- und Jugendpsychiatrie vergütet. Die Zusatzentgelte der Tarifstruktur SwissDRG kommen auch bei Tarpsy zur Anwendung. Der Tarif ist erst 2018 eingeführt worden. Während zwei Jahren wird ein Monitoring durchgeführt, um allfälligen Korrekturbedarf zu ermitteln.
Die Fallpauschalen für stationäre Spitalleistungen sind schon seit 2012 in Kraft. Dabei werden Behandlungsfälle zu Gruppen zusammengefasst, die hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Diese Fallgruppen sind schweizweit identisch und dienen als Grundlage für die Vergütung der Leistungen.