Ungleichbehandlung von Schweizern beim Familiennachzug soll bleiben

Der Ständerat lehnt Vorschläge zur Beseitigung der Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug ab.

Der Ständerat lehnt die Abschaffung der Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten ab. (Symbolbild) - keystone

Der Ständerat will die Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten nicht beseitigen. Auf Vorschläge des Nationalrates dazu ist er am Dienstag nicht eingetreten. Die Mehrheit hält die Auswirkungen der Vorlage für nicht abschätzbar.

Mit 27 zu 14 Stimmen und mit zwei Enthaltungen fällte die kleine Kammer ihren Entscheid. Schon die zuständige Kommission hatte Nichteintreten beantragt, mit Stichentscheid von Präsident Daniel Fässler (Mitte/AI). Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Nationalrat fordert Gleichbehandlung

Schweizerinnen und Schweizer werden beim Nachzug von Eltern und bis 21-jährigen erwachsenen Kindern aus Drittstaaten nicht gleich behandelt wie Bürger von EU- und Efta-Staaten. Mit einem vom Nationalrat im Sommer 2024 angenommenen Gesetzesentwurf soll die Ungleichbehandlung beseitigt werden.

Die Mehrheit fand, dass nicht abschätzbar sei, wie viele Personen aufgrund der geplanten Gesetzesänderung in die Schweiz kommen würden. Für die Minderheit hingegen gibt es keine Rechtfertigung dafür, Schweizer Staatsangehörige zu benachteiligen.