Zentrale Ausgleichsstelle: Trennung von Ausführung und Aufsicht

Der Bundesrat ist bereit, die Zuständigkeiten der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes für AHV und IV zu überprüfen. Er nahm ein entsprechendes Postulat von Erich Ettlin (Mitte/OW) am Montag im Ständerat entgegen. Da bei der Ausgleichsstelle Kontrolle und Ausführung am gleichen Ort sind, könnten Interessenkonflikte entstehen.

Ein AHV/IV-Ausweis. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zentrale Ausgleichsstelle für AHV und IV ist in der Eidgenössischen Finanzverwaltung angesiedelt.

Ihr obliegt der Geldverkehr zu den kantonalen Ausgleichskassen, die Auszahlung von AHV- und IV-Renten ins Ausland sowie die Rentenzahlung ans Bundespersonal.

In ihrem Postulat verlangte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S), die Aufsichtstätigkeit der Ausgleichsstelle von ihrer Tätigkeit in der Durchführung der Rentenzahlungen zu trennen - auch räumlich. Denkbar wäre es, die Kontrolle weiterhin bei der Bundesverwaltung zu lassen, die Durchführung aber in eine neue öffentlich-rechtlichen Anstalt auszugliedern

Der Bundesrat teilte das Anliegen der Kommission bei der möglichst klaren Regelung von Zuständigkeiten. Eine Auslagerung würde die gewünschte Trennung herbeiführen. Ob sie aber zielführend sei, hänge von verschiedenen Gesichtspunkten ab. Die Organisationsstruktur der Zentralen Ausgleichskasse sollte aber ergebnisoffen überprüft, und es sollte nicht schon eine Ausgliederung vorgesehen werden. In diesem Sinn nahm die Landesregierung das Postulat entgegen.