Zertifikatspflicht für Bundeshaus wird vom Bundesrat gutgeheissen
Der Bundesrat kündigt eine Zertifikatspflicht für das Bundeshaus an. Diese Massnahme soll ab dem 2. Oktober eingeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat begrüsst die Einführung einer Zertifikatspflicht für das Bundeshaus.
- Die Kontrollen sollen gut organisiert sein und frühzeitig vor Sitzungsbeginn stattfinden.
- Die Zertifikatspflicht soll ab dem 2. Oktober gelten.
Der Bundesrat begrüsst die Einführung einer Zertifikatspflicht für das Bundeshaus. Das Parlament könne so einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom Freitag. Er erachte die Einführung der Zertifikatspflicht auch für Mitglieder des Bundesrats und Mitarbeitende der Bundesverwaltung, als «verhältnismässig».
Wichtig sei, dass die Kontrolle gut organisiert werde und frühzeitig vor Sitzungsbeginn beginnen würden. Auch der Zugang zum Parlamentsgebäude via die Schleusen soll für die Bundesräte offen bleiben.
Die Staatspolitischen Kommissionen der Räte (SPK-N und SPK-S) verabschiedeten zu Beginn der laufenden Session den Entwurf für ein dringliches Bundesgesetz. Dieses hätte noch in der Herbstsession von den Räten beschlossen werden sollen. Nachdem die Verwaltungsdelegation des Parlaments zum Schluss gekommen war, dass eine rechtliche Grundlage fehlt. Dies um einem Parlamentsmitglied, das weder getestet noch geimpft ist, den Zutritt zum Bundeshaus zu verweigern.
Zertifikatspflicht im Bundeshaus soll ab 2. Oktober gelten
Die Zertifikatspflicht solle ab dem 2. Oktober für alle Personen gelten, die das Bundeshaus betreten. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Die Herbstsession dauert bis Anfangs Oktober.
In der Wintersession soll der Parlamentsbetrieb dann ohne Masken und Schutzscheiben stattfinden können, hatten die Parlamentsdienste diese Woche mitgeteilt. Die Wintersession beginnt am 29. November.