Anklage gegen 52-jährige Solothurner Bordellchefin
Einer 52-jährigen Solothurner Bordellchefin wird Menschenhandel, Geldwäsche und Förderung von Prostitution vor Gericht vorgeworfen. Sie steht nun vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 52-jährige Bordellbetreiberin muss sich vor einem Solothurner Gericht verantworten.
- Ihr werden Menschenhandel, Geldwäscherei und Förderung von Prostitution vorgeworfen.
Eine 52-jährige Bordellbetreiberin muss wegen mehrfachen Menschenhandels, mehrfacher Förderung der Prostitution, mehrfacher Geldwäscherei sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittel- und Ausländergesetz vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern erscheinen. Die Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Schweizerin vor, Frauen von thailändischen Organisationen übernommen zu haben, um sie in ihren Bordellen in Solothurn sexuell auszubeuten. In den Etablissements mussten die Frauen unter den von der Bordellchefin diktierten Arbeitsbedingungen arbeiten.
Die Sexarbeiterinnen wurden gemäss der am Mittwoch veröffentlichten Anklage gezwungen, jeden Tag anzuschaffen und sexuelle Dienstleistungen zu festgelegten Preisen anzubieten. Sie mussten sich rund um die Uhr für allfällige Freier zur Verfügung zu halten und gewisse sexuelle Praktiken anzubieten.
Drogen und Bargeld
Die Hälfte ihrer Einnahmen aus der Sexarbeit mussten die Frauen an die Beschuldigte abzugeben. Der Bordellbetreiberin wird zudem vorgeworfen, Cristal Meth, Kokain und Ecstasy-Pillen an die Prostituierten abgegeben und verkauft zu haben.
Das Bargeld, das aus dem Menschenhandel, der Förderung der Prostitution und dem Handel mit Betäubungsmitteln stammte, soll die Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft wieder in den Kauf von Betäubungsmitteln investiert oder nach Thailand überwiesen haben.
Mehrere Razzien durchgeführt
Die Behörden hatten in Solothurner Bordellen zwischen 2015 und 2017 mehrere Razzien durchgeführt. Seither wurden mehrere Betreiberinnen von Bordellen angeklagt. Die Gerichte sprachen die aus Thailand stammenden Frauen wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz schuldig.
Die Betreiberinnen wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 22 und 48 Monaten und entsprechenden Geldstrafen verurteilt, wobei ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Einige Verfahren sind nach wie vor bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht hängig. Wann die Verhandlung gegen die 52-Jährige stattfindet, steht noch nicht fest.