Anwalt scheitert mit Anerkennung als Journalist vor Berliner Verwaltungsgericht

Ein Rechtsanwalt, der in diesem Jahr an verschiedenen Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen teilnahm, ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit seinem Eilantrag auf Anerkennung als Journalist gescheitert.

Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Mann durfte bei Corona-Demonstrationen polizeiliche Absperrungen nicht passieren.

Dies teilte das Gericht am Montag mit. Der Anwalt war nach eigenen Angaben - anders als ausgewiesene Pressevertreter ? von der Polizei daran gehindert worden, Absperrungen bei den Demonstrationen zu passieren.

Er habe per einstweiliger Anordnung gerichtlich feststellen lassen wollen, dass er als Pressevertreter berichtet habe und dies durch die Polizei anzuerkennen sei, erklärte das Gericht. Er argumentierte demnach ausserdem, die Feststellung der Behörde, er sei kein Journalist, sei rechtswidrig gewesen. Er sei allgemein als Journalist anzuerkennen.

Das Verwaltungsgericht wies diese Anträge als unzulässig ab. Über sie könne nicht im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden werde. Überdies sei der Antrag zum Teil zu unbestimmt. Für eine pauschale Anerkennung seiner Presseberichterstattung sei die Berliner Polizei nicht zuständig.

«Die Kammer musste sich daher mit dem Begehren inhaltlich nicht befassen», hiess es weiter. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.