Gericht: Ministerium muss Zugang zu Bundeswehr-Akten über Uwe Mundlos gewähren

Das Bundesverteidigungsministerium muss dem Springer-Verlag Zugang zu Bundeswehr-Unterlagen über den verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos gewähren.

Vorsitzender Richter Andreas Korbmacher - dpa/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • «Die Welt» will Informationen über Wehrdienstzeit des NSU-Terroristen.

Etwa enthaltene personenbezogene Daten anderer Soldaten seien zu schwärzen, entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Bei dem Rechtsstreit zwischen dem Ministerium und der Tageszeitung «Die Welt» ging es darum, dass die Zeitung die Akten über Mundlos und dessen Wehrdienst in den Jahren 1994 und 1995 erhalten will. (Az. BVerwG 7 C 20.17)

Der klagende Springer-Verlag hatte sich bei seiner Forderung auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Klage zunächst ablehnte, gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dieser im Berufungsverfahren teilweise statt. Es verpflichtete das Ministerium unter anderem zur Herausgabe von Personalakten anderer (ehemaliger) Soldaten und Unterlagen im Zusammenhang mit mutmasslichen Munitionsdiebstählen in den 90er Jahren.

«Die erforderliche Abwägung zwischen dem postmortalen Persönlichkeitsschutz von Uwe Mundlos als Person der Zeitgeschichte und dem Informationsinteresse der Presse fällt zugunsten der Presse aus», urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Das Verteidigungsministerium hatte mit der Revision vor dem Leipziger Gericht die komplette Abweisung der Klage angestrebt.

Mundlos bildete mit Uwe Böhnhardt und der im vergangenen Jahr als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilten Beate Zschäpe den rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU).