EU-Kommission warnt Polen im Streit um Tagebau Turow

Tschechien hat eine Klage gegen Polen eingereicht wegen des Braunkohle-Abbaus in Turow. Das oberste EU-Gericht spricht nun eine Warnung an Polen aus.

Rauch steigt aus den Schornsteinen des Kraftwerks Turow in der Nähe der Braunkohlegrube auf. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Polen soll den Braunkohle-Abbau in Turow aussetzen.
  • Das verlangt das höchste EU-Gericht.
  • Der Forderung liegt eine Klage Tschechiens zugrunde.

Das höchste EU-Gericht hatte am Freitag infolge einer Klage Tschechiens angeordnet, dass Polen den Braunkohle-Abbau in Turow aussetzen muss. Dies sei nötig bis in der Sache ein endgültiges Urteil gefällt wird. Der Anordnung zufolge könnte sich die Fortführung des Tagebaus mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf den Grundwasserspiegel in Tschechien auswirken.

Polen habe zudem seine Behauptung nicht ausreichend untermauert, ein einstweiliger Stopp gefährde die Rohstoffversorgung des angrenzenden Kraftwerks in Turow. Die Betreiber hätten Möglichkeiten, den Ausfall auszugleichen. Die EuGH-Entscheidung gilt bis zum endgültigen Urteil des Gerichtshofs.

Die polnische Regierung machte allerdings deutlich, dass sie der Anordnung nicht nachkommen will. Mit dem Tagebau in Turow seien vier bis sieben Prozent der Energieerzeugung des Landes verbunden. Das hiess es in einer Erklärung von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. «Die polnische Regierung wird keine Schritte unternehmen, welche die Energiesicherheit Polens treffen könnten.»