Genf folgt internationalem Appell für Atomwaffenverbotsvertrag

Die Stadt Genf unterstützt im Gegensatz zum Bundesrat den Atomwaffenverbotsvertrag. Sie schliesst sich einem weltweiten Städte-Appell zugunsten des Abkommens an.

Die Stadt Genf folgt einem Aufruf der Anti-Atomwaffen-Organisation (Ican). 2017 wurde diese mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.(Symbolbild) - sda - Keystone/MARTIAL TREZZINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Das teilte die Stadtregierung von Genf am Mittwoch mit.

Damit bringt die Stadt Genf ihre «tiefe Besorgnis über die ernste Bedrohung der Völker durch Atomwaffen zum Ausdruck.» Die Stadt folge ihrer humanitären Tradition, welche sie aufgrund der Genfer Konventionen einnehme, die in diesem Jahr ihr 70-jähriges Bestehen feiern.

Lanciert wurde der Appell von der mit dem Friedensnobelpreis 2017 ausgezeichneten Anti-Atomwaffen-Organisation (Ican) mit Sitz in Genf.

Vergangene Woche erst hatten das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) eine weltweite Kampagne gegen die wachsende Gefahr eines Einsatzes von Atomwaffen gestartet.

In jüngster Zeit hatten sich die Spannungen zwischen den USA und Russland verschärft, nachdem die beiden Länder ihren Rückzug aus dem Vertrag zum Verbot aller bodengestützten und atomar bestückbarer Raketen mit einer Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometern angekündigt hatten.

Bis Juli 2017 hatten mehr als 120 Länder den Atomwaffenverbotsvertrag verabschiedet, aber nur etwas mehr als die Hälfte von ihnen hat ihn inzwischen unterzeichnet.

Der Bundesrat hatte im August 2018 beschlossen, den Vertrag nicht zu unterzeichnen. Die Gründe gegen einen Beitritt der Schweiz überwögen die potenziellen Chancen. Das gefährde die humanitäre Tradition nicht, hiess es.

Die Landesregierung war wegen dieses Entscheides kritisiert worden, insbesondere vom Ican. Mitte Dezember forderte das Parlament den Bundesrat auf, den Atomwaffenverbotsvertrag so rasch wie möglich zu unterzeichnen und dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen.