Geteilte Reaktionen nach Urteil zu Verbot von linksextremer Plattform

Das Urteil zum Verbot der linksextremen Internetplattform «linksunten.indymedia» ist auf geteilte Reaktionen gestossen.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Archivbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Reporter ohne Grenzen kritisieren «verpasste Gelegenheit für Pressefreiheit».

Die Unionsfraktion im Bundestag und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüssten es am Donnerstag, dass das Verbot der Plattform weiter Bestand hat. Die Organisation Reporter ohne Grenzen sprach dagegen von einer «verpassten Gelegenheit für die Pressefreiheit». Die Linke bewertete die Entscheidung als Farce.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch die Klagen der mutmasslichen Betreiber von «linksunten.indymedia» gegen das 2017 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot aus formalen Gründen abgewiesen. Nach Auffassung der Leipziger Richter handelte es sich bei der Plattform um einen Verein im Sinn des Vereinsgesetzes. Die betreffenden Aktivisten hätten sich zusammengeschlossen, um über die Plattform eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen.

Gegen das Verbot könne daher nur ein Verein vorgehen, nicht aber einzelne Kläger. Zu den Gründen für das Verbot nahmen die Richter inhaltlich nicht Stellung. Die Anwälte der Kläger kündigten an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), stellte sich hinter die Entscheidung. «Auf der Internetplattform wurde immer wieder zum Beispiel zu Gewalttaten gegen Polizisten aufgerufen und die Bastelanleitung für Brandsätze gleich mitgeliefert», erklärte er. «Das kann unser Rechtsstaat nicht dulden.»

Auch der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt erklärte, die Internetseite sei «geprägt von Gewaltaufrufen und verfassungsfeindlichen Inhalten». «Wenn konkret auf dieser Seite zu Gewalttaten gegen den Staat animiert wird, Bekennerschreiben dort veröffentlicht werden oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails gegeben werden, so kann dies nicht mehr durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gedeckt sein.»

Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen äusserte dagegen Kritik. «Das Gericht hat eine gute Gelegenheit verstreichen lassen, den hohen Stellenwert der Pressefreiheit zu verdeutlichen», erklärte Vorstandssprecher Michael Rediske. Die grundrechtliche Abwägung, ob die Inhalte ein pauschales Verbot der ganzen Plattform rechtfertigten, bleibe weiter offen. Ungeachtet der teilweise inakzeptablen und strafwürdigen Inhalte auf «linksunten.indymedia» müsse Pressefreiheit «auch für unbequeme, ja selbst für schwer erträgliche Veröffentlichungen gelten».

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, nannte es eine «juristisch-politische Farce», dass laut Gericht nur ein Verein klagen könne. Die von den Behörden als Betreiber der Plattform angesehenen Aktivisten wären dadurch gezwungen, sich selbst zu belasten, um gegen das Verbot klagen zu können. Dies sei unzumutbar. «Auch, wenn ich mit Sicherheit vieles nicht teile, was auf linksunten.indymedia veröffentlicht wurde, halte ich die Plattform dennoch für ein wichtiges Medium linker Gegenöffentlichkeit», betonte Jelpke.