Neuer Haftbefehl gegen mutmasslichen Messerstecher von Dresden
Die Bundesanwaltschaft hat einen neuen Haftbefehl gegen den mutmasslichen Messerstecher von Dresden erwirkt.
Das Wichtigste in Kürze
- 20-Jähriger soll aus radikalislamischer Gesinnung gehandelt haben.
Der syrische Staatsangehörige Abdullah A. H. H. werde des Mordes sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt, teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der 20-Jährige soll am 4. Oktober in der Dresdner Innenstadt zwei Männer mit einem Messer angegriffen haben, es besteht der Verdacht auf einen islamistischen Hintergrund.
Bei dem Angriff wurde ein 55-Jähriger aus Krefeld so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus starb. Ein 53 Jahre alter Kölner überlebte mit schweren Verletzungen. Die beiden hatten gemeinsam Dresden besucht. Der Täter entkam zunächst.
Am 20. Oktober wurde A. H. H. als Verdächtiger festgenommen, einen Tag später übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Dem 20-Jährigen wird zur Last gelegt, dass er die beiden Männer «als Repräsentanten einer von ihm als 'ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft» habe auslöschen wollen. Er soll aus einer radikalislamischen Gesinnung heraus gehandelt haben.
Der 20-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl, den ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am Dienstag ausstellte, ersetzt den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 21. Oktober.
A. H. H. ist laut Dresdner Staatsanwaltschaft «erheblich vorbestraft». Erst wenige Tage vor der Tat wurde er demnach aus einer Jugendstrafvollzugsanstalt entlassen. 2018 war er unter anderem wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden, 2019 wegen Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.