Teilerfolg für NRW-Oppositionsabgeordnete im Streit um Akten für U-Ausschuss

Oppositionsabgeordnete von SPD und Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag haben im Streit um unvollständige Aktenvorlagen für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Kindesmissbrauch einen Teilerfolg errungen.

Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsgerichtshof sieht Rechte der Ausschussminderheit verletzt.

Der Verfassungsgerichtshof NRW urteilte am Dienstag, dass ein Beweisbeschluss des U-Ausschusses von den Landesministerien für Inneres und für Justiz teilweise nur unzureichend umgesetzt und damit die Rechte der Ausschussminderheit verletzt worden seien. (Az. VerfGH 177/20)

Wegen der unvollständigen Aktenübermittlung hatten Ausschussmitglieder von SPD und Grünenn im vergangenen November vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster ein Organstreitverfahren angestrengt und zwei Anträge gestellt. Während das Gericht einen der Anträge als nicht fristgerecht gestellt und daher als unzulässig bewertete, hatte der andere Antrag nun teilweise Erfolg.

Die Richter befanden unter anderem, das NRW-Innenministerium habe Aktenbestandteile nicht vorgelegt. Auch das Landesjustizministerium habe dem Ausschuss sogenannten Spurenakten und weitere Vorgänge der Staatsanwaltschaft nicht zugeleitet. Der Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags will klären, ob es im Zusammenhang mit den jahrelang unentdeckt gebliebenen Missbrauchstaten an Kindern auf einem Campingplatz in Lügde Versäumnisse der Behörden gab.