Johnson schickt Brief ohne Unterschrift mit Bitte um Brexit-Aufschub an die EU
Nach der Verschiebung der Abstimmung über den neuen Brexit-Deal im britischen Unterhaus hat Johnson wiederwillig bei der EU einen weiteren Aufschub beantragt.
Das Wichtigste in Kürze
- Boris Johnson hat bei der EU einen weiteren Aufschub für den Brexit beantragt.
- Der britische Premier spricht sich in einem zweitem Schreiben gegen Aufschub aus.
Der britische Premier Boris Johnson hat bei der EU einen weiteren Brexit-Aufschub beantragt. Allerdings weigerte er sich, den Antrag zu unterzeichnen, wie am späten Samstagabend aus Regierungskreisen in London verlautete.
Stattdessen schickte er ein zweites - unterzeichnetes - Schreiben an die EU, in dem er betonte, dass er einen weiteren Brexit-Aufschub ablehnt.
EU-Ratspräsident Donald Tusk teilte am Abend mit, er habe den Antrag auf Fristverlängerung aus London erhalten. Er werde nun mit den EU-Staats- und Regierungschefs darüber beraten, wie darauf zu reagieren sei.
Aus EU-Kreisen verlautete, dieser Prozess könne «einige Tage dauern». Keinen Kommentar gab es zu der fehlenden Unterschrift auf dem Antrag.
Johnson lehnt Brexit-Aufschub ab
Johnson soll dem nicht unterschriebenen Antrag auf Fristverlängerung eine Kopie des Gesetzes beigefügt haben, das ihn dazu zwang, bei der EU um eine erneute Verschiebung des Brexits zu bitten.
Johnson haben zudem einen zweiten Brief an die EU geschickt, in dem er betont, dass er einen weiteren Brexit-Aufschub ablehnt. Diesen Brief habe er auch unterzeichnet, hiess es aus Downing Street.
«Bedauerlicherweise hat das Parlament die Gelegenheit verpasst, dem Ratifizierungsprozess Schwung zu verleihen.» Dies heisst es indem von Johnson unterzeichneten Schreiben.
Er bedauerte darin auch, dass sich die EU nun weiter mit dem Brexit befassen müsse: «Eine Verlängerung würde den Interessen des Vereinigten Königreichs und unseren EU-Partner sowie unseren Beziehungen schaden. Wir müssen diesen Prozess zu einem Ende bringen.»
Johnson zeigte sich weiter «zuversichtlich», dass der Ratifizierungsprozess doch noch bis zum 31. Oktober abgeschlossen werden könne.