Änderung des Gastgewerbegesetzes
Mit der Änderung des Gastgewerbegesetzes wurde die Zuständigkeit zur Ausstellung von Kleinhandelsbewilligungen an die Gemeinden übertragen.

Das Wichtigste in Kürze
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Für Anlässe ab 1. März 2018 ist die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Dazu ist das online-Formular für Einzelanlässe auszufüllen und elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz zu übermitteln.
Der Gemeinderat hat ein Merkblatt für Einzelanlässe als Nebentätigkeit erstellt und Gebühren für die Gesuchsbehandlung und Alkoholabgabe festgelegt. Die Vereine wurden über das neue Vorgehen informiert.
-Mitteilung der Gemeinde Muhen