Feuerverbot gilt weiterhin
Die vereinzelten Gewitter am 1. August haben die Wandbrandgefahr im Kanton Bern noch nicht entschärft. Im Gegenteil: In den Verwaltungskreisen Thun und Obersimmental-Saanen wurde die Gefahrenstufe von «erheblich» auf «gross» angehoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Unter diesen Bedingungen bleiben die bestehenden Feuerverbote in Wald- und Waldesnähe bestehen, wie die bernischen Regierungsstatthalterämter am Donnerstag mitteilten.
Ein absolutes Feuerverbot im Wald und in der Nähe des Waldes gilt in den Verwaltungskreisen Biel, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau, Obersimmental-Saanen, Berner Jura und neu auch Thun.
Wer ein Feuer entfacht, muss mindestens 200 Meter Abstand vom Wald nehmen, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Ausserhalb der Verbotszone sollen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden.
Grillfeuer sollen nur in fest eingerichteten Feuerstellen mit grösster Vorsicht entfacht werden. Jedes Feuer müsse vollständig gelöscht und kontrolliert werden, halten die Regierungsstatthalter fest.
Im östlichen Berner Oberland gilt für die sonnseitigen Regionen des Thuner- und Brienzersees ebenfalls ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Betroffen sind die Gebiete Beatenberg, Interlaken und der Brienzergrat.
In den übrigen Gebieten des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli gelten keine Verbote. Die Waldbrandgefahr wird dort als «erheblich» beurteilt. Darum sei auch dort im Umgang mit Feuer Vorsicht geboten, mahnen die Statthalter.
Im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental gilt ebenfalls kein Feuerverbot. Auch dort ist die Waldbrandgefahr aber erheblich und. Die Verbote gelten bis auf Weiteres. Am kommenden Montag will der Kanton die Lage neu beurteilen.
-Mitteilung der SDA (mis)