Gemeinde unterliegt mit Baureglement vor Gericht

Zwei Regelungen im Bau- und Zonenreglement von Eich können nicht umgesetzt werden. Das Kantonsgericht hat einen Entscheid des Regierungsrats gestützt, wonach die beiden Artikel formell und materiell rechtswidrig seien.

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Die Stimmberechtigten von Eich hatten im Januar 2017 das Bau- und Zonenreglement an einer Gemeindeversammlung gutgeheissen. Der Regierungsrat genehmigte dieses im Juli 2017 bis auf zwei Formulierungen, die erst an der Gemeindeversammlung eingebracht und von dieser genehmigt worden sind. Im einen Fall ging es um einen Bonus für die Überbauungsziffer, im anderen um bestehende Bauten, die die Überbauungsziffer überschreiten.

Der Gemeinderat erhob gegen die Nichtgenehmigung der Artikel Verwaltungsbeschwerde beim Kantonsgericht. Wie er im «Eicherbrief» vom August schreibt, hat das Gericht die Beschwerde abgewiesen und den Entscheid des Regierungsrats vollumfänglich gestützt.

Der Gemeinderat bezeichnet die Ausführungen des Gerichts formell und materiell als klar. Wegen den geringen Erfolgsaussichten verzichte er auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Er werde nun klären, inwiefern mit einer Teilrevision der Bau- und Zonenordnung einzelne Artikel nochmals aufgegriffen werden könnten.

-Mitteilung der SDA (mis)