GPK zieht gemischte Bilanz zu Umbau des bernischen Asylwesens

Der Kanton Bern verfehlt bei der Neuausrichtung des Asylwesens einige Ziele, so die Geschäftsprüfungskommission.

Briefkästen in der neuen Kollektivunterkunft Tiefenau in Bern. Das ehemalige Spital Tiefenau wird ab Oktober als Kollektivunterkunft und Integrationszentrum mit Schulbetrieb für Schutzsuchende, Asylsuchende und Flüchtlinge, die Bleiberecht haben, genutzt. - KEYSTONE/Peter Klaunzer

Der Kanton Bern hat seine Ziele bei der Neuausrichtung des Asylwesens nur teilweise erreicht. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates, wie sie am Montag mitteilte.

Die Neustrukturierung des Asylbereichs trat im Juli 2020 in Kraft. Asylsuchende sollen demnach rascher integriert und abgewiesene Personen konsequent weggewiesen werden.

Die Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen nehme heute einen deutlich grösseren Stellenwert ein, befand die GPK nach Abschluss ihrer Wirkungsprüfung. Die Vorgaben für den Spracherwerb würden aber nicht erreicht, unter anderem wegen fehlender Alphabetisierung.

Andere Ziele wie die soziale Integration seien schwer messbar. Die GPK empfiehlt der Regierung, die Integrationsziele kritisch zu hinterfragen. Je nach Ergebnis sollten die landesweit standardisierten Ziele so angepasst werden, dass sie zwar ambitioniert, aber erreichbar seien.

Zusammenarbeit mit Wirtschaft kaum erkennbar

Die angestrebte stärkere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sei bislang kaum erkennbar, teilte die GPK weiter mit. Instrumente wie Job Coaches und Freiwilligenkoordination seien zwar ausgebaut worden. Doch die Wirtschaftsverbände hätten keine grundsätzliche Veränderung bei der Zusammenarbeit feststellen können.

Beim konsequenten Wegweisungsvollzug gibt es laut der Kommission statistische Hinweise, dass die Ziele erfüllt wurden. Allerdings ergäben die Statistiken kein klares Gesamtbild. Dafür brauche es klarere Daten.

Die Geschäftsprüfungskommission empfiehlt dem Regierungsrat zudem, im Rahmen der ohnehin geplanten Evaluation die Situation der Langzeit-Nothilfebezüger untersuchen zu lassen. Für die GPK ist es eine Tatsache, dass es Personen mit abgewiesenem Asylentscheid gibt, die über Jahre nicht ausreisen und stattdessen Nothilfe beziehen.