Im Bezirk Laufenburg AG gibt es eine Wahl für das Gerichtspräsidium

Im Kanton Aargau werden voraussichtlich nur die Wahlberechtigten im Bezirk Laufenburg an der Urne über die Besetzung eines Gerichtspräsidiums abstimmen.

Im Bezirk Laufenburg wird ein Gerichtspräsidium hart umkämpft. - Keystone

Im Kanton Aargau werden wohl einzig die Wahlberechtigten im Bezirk Laufenburg an der Urne über die Besetzung eines Gerichtspräsidiums entscheiden. Bei den anderen zehn Bezirksgerichten meldeten sich nicht mehr Kandidierende an als es Präsidien gibt.

Konkret hat sich Pamela Meister als Parteilose bis zum Ablauf der Frist für das Gerichtspräsidium 2 am Bezirksgericht Laufenburg angemeldet, wie aus einer Mitteilung der Staatskanzlei Aargau vom Freitag hervorgeht. Es handelt sich um ein Amt mit 75 Stellenprozenten.

Meister fordert die bisherige Gerichtspräsidentin Eveline Guggenbühl heraus. Sie wurde von den Parteien SP, Grüne, Mitte, FDP und SVP portiert. Der erste Wahlgang findet am eidgenössischen Abstimmungssonntag, dem 22. September, statt.

Wer tritt zur Wiederwahl

Insgesamt stellen sich 39 Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten für die Amtszeit 2025/2028 zur Wiederwahl. Drei Personen kandidieren neu für das Amt. Weil diese Posten nicht umkämpft sind, kommt es jeweils zu einer stillen Wahl. Dies gilt auch für drei Kandidierende, die neu für freiwerdende Sitze antreten.

Als Gerichtspräsidentin oder -präsident ist im Aargau nur wählbar, wer sich innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Staatskanzlei anmeldet. Innerhalb dieser Frist gingen für die 41 ausgeschriebenen Präsidiumsstellen Anmeldungen von 42 Kandidatinnen und -kandidaten ein. Die Nachmeldefrist für Kandidierende läuft am Freitag nächster Woche ab.