Kanton Schaffhausen entscheidet über Regeln für Politfinanzierung

Die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen stimmen über die Realisierung der Transparenzinitiative ab.

Die Transparenzinitiative verlangt eine weitgehende Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen. Auch Interessenbindungen sollen offengelegt werden müssen. (Archivbild) - Keystone

Am 24. November entscheiden die Schaffhauser Stimmberechtigten über die weitere Umsetzung der Transparenzinitiative. Diese verlangt die Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen.

Die Schaffhauser Stimmberechtigten werden in einer Variantenabstimmung entscheiden, wie die Transparenzinitiative umgesetzt werden soll. Zur Auswahl stehen die relativ strikte «Umsetzungsinitiative» von den Initianten der ursprünglichen Initiative, sowie der allgemeiner gehaltene Gegenvorschlag der bürgerlichen Kantonsratsmehrheit.

Kontroverse um Durchführung

Die Transparenzinitiative verlangt eine weitgehende Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen. Auch Interessenbindungen sollen offengelegt werden müssen.

Die Umsetzung der Transparenzinitiative führte in Schaffhausen zu einem jahrelangen Hickhack zwischen Befürwortern und Gegnern der Initiative. Die bürgerlichen Initiativgegner versuchten mit einem Trick, die angenommene Transparenzinitiative gleich wieder auszuhebeln.

Dazu lancierten sie einen neuen Vorstoss im Kantonsrat mit dem Titel «Mehr Transparenz, aber mit Augenmass». Ziel war es, die in den Augen der Gegner schwer umsetzbare Transparenzinitiative durch eine neue, allgemeinere Verfassungsbestimmung zu ersetzen. Diese sollte den Stimmberechtigten in einer Einzelabstimmung vorgelegt werden. Nach einer Annahme hätten die detaillierten Transparenzvorschriften zur Politikfinanzierung auf Gesetzesstufe ausgearbeitet werden sollen.

Bundesgericht entscheidet

Die Befürworter der Transparenzinitiative reichten jedoch Beschwerde beim Bundesgericht ein und bekamen Recht. Das Gericht entschied, dass über die Durchsetzungsinitiative und die Kantonsratsvorlage gleichzeitig abgestimmt werden muss.

Die Durchsetzungsinitiative enthält auch gewisse Abschwächungen der ursprünglichen Transparenzinitiative. So sollen Abstimmungen und Wahlen in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern von der Öffentlichkeit ausgenommen werden.

Weniger zu reden gibt die zweite Vorlage, über die die Schaffhauser Stimmberechtigten am 24. November abstimmen: Für die Aufstockung des neuen Polizei- und Sicherheitszentrums ist ein Zusatzkredit von 7 Millionen Franken nötig. Dieser war im Kantonsrat weitgehend unbestritten. Den eigentlichen Kredit von knapp 94 Millionen Franken hatten die Stimmberechtigten bereits 2018 bewilligt.