Kritik an Einbindung elektronischer Medien ins Radio- und TV-Gesetz

Die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) trifft in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung.

Die Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes werden mit großer Mehrheit angenommen. - Keystone

In der Vernehmlassung stösst die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) mehrheitlich auf Zuspruch. Bei der Einbindung von elektronischen Medien gibt es aber Differenzen. Grundsätzlich sollen lokale und regionale Radios und TV-Stationen künftig mehr Geld aus dem Gebührentopf erhalten.

Private Radios und Fernsehsender sollen statt 4 bis 6 künftig 6 bis 8 Prozent des Ertrags aus der Serafe-Gebühr erhalten, und dies soll so im Radio- und Fernsehgesetz verankert werden. Weiter enthält das Paket Unterstützung für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende sowie für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA und Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat.

Die Vorlage, die unumstrittene Fördermassnahmen aus dem vom Volk abgelehnten Medienpaket wieder aufnehmen will, verlangt auch Fördermassnahmen für alle elektronischen Medien. Nachrichtenagenturen zum Beispiel sollen unterstützt werden, wenn sie «audiovisuelle Inhalte von nationaler Bedeutung» liefern, «welche ein gleichwertiges Angebot in Deutsch, Französisch und Italienisch garantieren».

Die Medienverbände begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen

Die Erhöhung des Abgabenanteils stelle sicher, dass regionale Radios und Fernsehen ihren Service-Public-Auftrag auch in Zukunft erbringen können. Also auch dann, wen die Einnahmen aus der Abgabe insgesamt sinken und die Werbeerträge weiter zurückgehen, schrieb etwa der Verband der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse.

Sinnvoll seien auch die indirekten Fördermassnahmen. Diese helfen, die regionalen Radio- und Fernsehveranstalter finanziell zu entlasten und die Qualität ihrer Angebote zu steigern, hiess es weiter.

Ein Radio. - Pexels

Vereinzelt gibt es Kritik bei der Erweiterung des Geltungsbereiches des RTVG auf elektronische Medien. Neben Telesuisse sehen auch der Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) und der Verband Schweizer Privatradios (VSP) die Förderung der elektronischen Medien als notwendig an. Die Diskussion, ob und in welchem Umfang Onlinemedien in einer zukünftigen Medienförderung berücksichtigt werden sollen, sei wichtig, soll aber nicht an dieser Stelle geführt werden.

VSM und VSP bemerken, dass die Medienforschung genauso förderungswürdig ist wie eine Nachrichtenagentur oder der Presserat. Daten zur Mediennutzung gehören zur Basisinfrastruktur einer vielfältigen Schweizer Medienlandschaft. Auch Daten aus der Werbemedienforschung kämen der gesamten Schweizer Medienmarkt zugute.

Im Ausbildungsbereich bestehe Handlungsbedarf

Die Kantone Bern, Zug und Zürich stimmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ebenfalls zu und sprechen sich auch für eine Förderung der elektronischen Medien aus. Gerade im Ausbildungsbereich bestehe Handlungsbedarf. Eine qualitativ ansprechendes Medienangebot und kompetente Medienschaffende seien staatspolitisch bedeutsam, schreibt der Regierungsrat des Kantons Zürich.

Zürich räumt auch ein, dass die meisten lokalen und regionalen Radio- und Fernsehstationen zum Medienhaus CH-Media gehören. Folglich wäre ein grosser Medienkonzern Hauptnutzniesser der höheren Abgaben. Angesicht der wichtigen Rolle der lokalen und regionalen elektronischen Medien zur Sicherstellung des Service Public, trete dieser Umstand aber in den Hintergrund.

Die SP unterstützt die Vorschläge zur Gesetzesrevision

Unter anderem soll die staatliche Finanzierung der Agenturleistungen sicherstellen, dass die kleinen Medien sowie Lokal- und Regionalmedien diese zu attraktiven Konditionen beziehen können. Laut der Partei sorgte aber die Entsolidarisierung privater Medien-Akteure wie CH Media mit der SRG für Irritation. Dies schade dem medialen Service Public und der Schweizer Medienlandschaft im Allgemeinen.

Die FDP unterstützt die Gesetzesrevision ebenfalls, lehnt aber die Förderung der elektronischen Medien ab. Zudem soll die Beratung der Halbierungsinitiative abgewartet werden. Allfällige Massnahmen zu Gunsten der privaten regionalen Medien sollen in Kenntnis des künftigen Auftrags der SRG diskutiert werden.

Die SVP steht der geplanten Gesetzesänderung kritisch gegenüber. Sie lehne eine solche Expansion staatlicher Eingriffe in den Mediensektor ab. Die Partei fordert stattdessen eine Liberalisierung des Wettbewerbs, um private Medienunternehmen zu stärken und eine nachhaltige Medienlandschaft zu gewährleisten. Anstelle von höheren Abgabeanteilen oder ausgeweiteten Fördermassnahmen brauche es eine breite Diskussion über den Service Public und den Auftrag der SRG.

Stärkung der Medienvielfalt

Die SRG steht den Massnahmen zur Stärkung der Medienvielfalt und des Medienplatzes Schweiz grundsätzlich positiv gegenüber. Dies sei im öffentlichen Interesse und auch im Interesse der Wirtschaft. Die Finanzierung dieser Massnahmen zulasten des Abgabenanteils der SRG würde aber zu einer finanziellen Mehrbelastung von bis zu 35 Millionen Franken bis 2029 führen.

Mit der Revision der Radio- und TV-Verordnung (RTVV) im vergangenen Juni habe der Bundesrat bereits eine Kürzung des Abgabenanteils für die SRG um 120 Millionen Franken beschlossen. Eine zeitliche Staffelung der Umsetzung von Massnahmen könne laut SRG die negativen finanziellen Auswirkungen abfedern.