Marc Rüdisüli (Mitte): Zweimal Ja zum Mietrecht
Marc Rüdisüli spricht sich für ein Ja zu den Änderungen im Mietrecht aus. Im Gastbeitrag erklärt er, warum die Vorlagen mehr Rechtssicherheit bieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 24. November 2024 stimmt die Schweiz über zwei Vorlagen zu Mietrechts-Änderungen ab.
- Junge Mitte-Präsident Rüdisüli äussert sich im Gastbeitrag zu den beiden Vorlagen.
- Die Änderungen würde nur wenige Betreffen aber für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Am 24. November entscheiden wir über zwei Vorlagen im Mietrecht. Die erste präzisiert, unter welchen Voraussetzungen jemand Eigenbedarf geltend machen kann, etwa wenn eine neu gekaufte, bisher vermietete Wohnung für den Eigenbedarf benötigt wird.
Die zweite Vorlage stellt sicher, dass Untermieten schriftlich beantragt und genehmigt werden müssen. Zudem erhalten Vermieter das Recht, ihre Zustimmung zu verweigern, wenn die geplante Untermiete länger als zwei Jahre dauern soll.
Ja zur Vorlage Eigenbedarf
Die Reform «Kündigung wegen Eigenbedarfs» vereinfacht den Nachweis des Eigenbedarfs für Eigentümer, ohne den Mieterschutz zu beeinträchtigen. Der Begriff «dringlicher Eigenbedarf» wird durch «erheblich und aktuell» ersetzt, was den Prozess beschleunigt und die Bürokratie reduziert, ohne die Rechte der Mieter zu gefährden.
Die Reform schafft dringend benötigte Klarheit. Trotz der Vereinfachung können Mieter bei Verdacht auf Missbrauch weiterhin Einspruch erheben, und die Gerichte behalten die Kontrolle über den Missbrauchsschutz.
Wer sich mit seinem Ersparten eine Wohnung kauft, muss sie innert absehbarer Frist selber nutzen dürfen.
Ja zur Vorlage Untermiete
Abmachungen schriftlich festzuhalten und Kriterien verbindlich zu definieren, ist gut für Mieter und Vermieter. Wer seine Mietwohnung zu einem überhöhten Preis untervermietet, zum Beispiel über Airbnb oder Business-Apartments, bereichert sich ungerechtfertigt und nutzt die Wohnungsknappheit aus.
Beide Anpassungen betreffen nur wenige Mietverhältnisse, schaffen jedoch zusätzliche Rechtssicherheit bei Eigenbedarf und Untermiete – zum Vorteil für Mieter und Vermieter. Das Schweizer Parlament hat diese Regeln beschlossen, um die rechtlichen Grundlagen klarer zu gestalten.
Für die meisten ändert sich nichts Wesentliches, aber die neuen Regelungen geben allen Beteiligten mehr Klarheit. Sie bieten damit eine zuverlässige Basis für Vermieter, Mieter, Untermieter und Nachbarn und reduzieren das Konfliktpotenzial im Alltag.
Ein gutes Zusammenleben braucht klare, faire Regeln. Deshalb stimme ich am 24. November zweimal mit Ja.
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Zum Autor: Marc Rüdisüli ist der Präsident von Die Junge Mitte Schweiz. Ausserdem ist er Mitglied des Parteipräsidiums der Mitte Schweiz und ist Thurgauer Kantonsrat.