Neubauten im Kanton Zürich müssen künftig «vogelfreundlich» sein

Vögel sollen künftig besser vor Kollisionen mit Fensterscheiben und verspiegelten Fassaden geschützt werden.

Der Zürcher Kantonsrat will verhindern, dass Vögel an Glasscheiben sterben. - KEYSTONE/Cyril Zingaro

Vögel sollen nicht mehr in Fensterscheiben und verspiegelten Fassaden enden. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung entschieden, dass bei Neubauten künftig «Rücksicht auf Vögel» genommen werden muss.

Das Parlament entschied mit 147 zu 30 Stimmen, dass das Planungs- und Baugesetz entsprechend ergänzt wird. Die Vorlage geht nun in die Redaktionskommission. In voraussichtlich vier Wochen wird das Parlament den Vogelschutz dann definitiv im Gesetz verankern.

Eigentlich wollte die SP mehr als nur «Rücksicht auf Vögel bei Neubauten». Sie hatte in einem Minderheitsantrag verlangt, dass «Gefahren für Vögel vermieden» werden müssen. Diese schärfere Formulierung hätte auch bestehende Bauten eingeschlossen, was jedoch so gut wie sicher an den Bürgerlichen gescheitert wäre.

«Lieber den Spatz in der Hand als die Taube im Glas», sagte Theres Agosti (SP, Turbenthal). Es sei besser, den Vogelschutz jetzt in dieser Form im Gesetz zu verankern als am Schluss gar nichts zu haben.

Neue Regelungen betreffen lediglich Neubauten

Nun betrifft die neue Regelung lediglich Neubauten. Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach) hätte eigentlich lieber auch die bestehenden Bauten vogelfreundlich gemacht. Gesetze würden Jahrzehnte gültig sein. «Wollen wir so lange den Spatz in der Hand?», fragte er. Mit dieser Regelung kämen zwar keine neuen Vogelfallen dazu, aber die bestehenden seien weiter vorhanden.

Forrer hofft nun, dass grössere Umbauten nun ebenfalls unter den neuen Vogelschutz-Artikel fallen.

Während die SVP für den Vogelschutz-Kompromiss stimmte, sagte die FDP Nein. «Es besteht kein Handlungsbedarf», sagte Stephan Weber (Wetzikon). Bereits heute stehe im Planungs- und Baugesetz, dass Bauten «Personen und Sachen» nicht gefährden dürften.

Damit seien auch die Vögel bereits geschützt. «Die Baubehörden können den Vogelschutz bei der Erteilung der Baubewilligung einfordern». Planer und Gebäudebesitzer seien heute schon gut informiert und sensibilisiert, sagte Weber weiter.

Öffentliche Bauten sind keine Vorbilder

SP-Kantonsrätin Agosti, die Vorstandsmitglied der Vogelschutzorganisation BirdLife ist, betonte jedoch, dass das Problembewusstsein mangelhaft sei. Auch öffentliche Bauten seien keine Vorbilder. So habe etwa das Kantonsspital Winterthur kürzlich im Aussenraum volldurchsichtige Glasgeländer installiert.

SP-Kantonsrätin Agosti, Vorstandsmitglied der Vogelschutzorganisation BirdLife, wies darauf hin, dass das Bewusstsein für das Problem unzureichend sei. - Kantonsrat Zürich

Der Grüne Baudirektor Martin Neukom war zwar ebenfalls der Ansicht, dass Scheiben für Vögel eine der grossen Gefahren sind – neben Verlust des Lebensraums, Strassen und Katzen. Die Mehrheit im Regierungsrat hält den Mehraufwand für Bauherrschaften und Behörden jedoch für zu gross. Der Regierungsrat lehnt die Vorlage deshalb ab.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz schätzungsweise drei Millionen Vögel, weil sie in Fensterscheiben und verspiegelte Fassaden fliegen.