Pascale Meschberger (SP): Rückerstattung von Sozialhilfe lockern
Im Kanton Baselland soll künftig der Lohn nicht mehr als Kriterium gelten für die Rückzahlung von Sozialleistungen, wie SP-Landrätin Pascale Meschberger findet.
Das Wichtigste in Kürze
- Sozialhilfeleistungen müssen in gewissen Fällen rückerstattet werden.
- Neu soll der Lohn als Kriterium ausgeschlossen werden.
- SP-Landrätin Pascale Meschberger unterstützt das Anliegen, erklärt sie im Interview.
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft schlägt eine Gesetzesanpassung vor, um die Rückerstattung von Sozialhilfe nur noch auf Vermögenswerte zu beschränken, statt auch Erwerbseinkommen einzubeziehen.
Dies soll problematische Fälle verhindern, insbesondere bei Ehen oder Partnerschaften, die nach dem Sozialhilfebezug eingegangen wurden. Die derzeitige Regelung kann dazu führen, dass Personen länger in der Sozialhilfe verbleiben. Eine Neuregelung soll auch sicherstellen, dass die Gleichbehandlung der Sozialhilfebeziehenden gewährleistet ist.
SP-Landrätin Pascale Meschberger erklärt im Interview, diese Änderung sei ihrer Fraktion seit Langem ein Anliegen, entsprechend unterstützen sie die vorliegende Gesetzesänderung vollumfänglich.
Nau.ch: Die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen soll gelockert werden. Künftig soll diese nur noch bei einem erheblichen Vermögensanfall – etwa bei einer Erbschaft – gelten, auf eine Rückerstattung aus Erwerbseinkommen soll hingegen verzichtet werden. Unterstützen Sie eine solche Änderung?
Pascale Meschberger: Der Verzicht auf die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen ist der SP Baselland seit Langem ein grosses Anliegen. Wir begrüssen die Gesetzesänderung folglich sehr.
Dadurch wird etwa die Ablösung aus der Sozialhilfe gefördert, da Fehlanreize ausgeschaltet werden. Zudem wird die soziale Problematik durch Haftung von Familie und Lebenspartner/innen aufgehoben.
«Neuverschuldung der ehemaligen Sozialhilfebeziehenden möchten wir unbedingt vermeiden»
Nau.ch: Die Vorlage sieht bei der Rückerstattung aus Vermögen keine Änderung vor. Sind Sie damit einverstanden oder würden Sie an diesem Aspekt etwas ändern?
Meschberger: Eine Neuverschuldung der ehemaligen Sozialhilfebeziehenden möchten wir unbedingt vermeiden. Auf der anderen Seite sehen wir bei Rückerstattung aus Vermögensanfall – wobei es sich hierbei im Normalfall um «geschenktes Geld» wie zum Beispiel Erbschaften und Lotteriegewinne handelt – wenig Gründe, auf die Rückzahlung zu verzichten, insbesondere da ein Freibetrag gewährt wird. Wir werden an diesem Aspekt entsprechend nichts ändern.
Umfrage
Soll die Rückerstattungspflicht von Sozialhilfeleistungen im Kanton Baselland gelockert werden?
Nau.ch: Neu soll nur noch das Vermögen der unterstützten Person für eine Rückerstattung relevant sein, nicht aber von neuen Partnerinnen oder Partnern, und so eine Kollektivhaftung abgeschafft werden. Begrüssen Sie diesen Schritt?
Meschberger: Ja, für uns einer der Hauptgründe, weswegen uns die Vorlage so wichtig ist. Menschen sollen sich bei der Entscheidung, zu heiraten oder schon nur zusammenzuziehen, nicht von diesem Aspekt abhängig machen müssen.
Nau.ch: Würden Sie sich sonst noch Änderungen bei der Rückerstattungspflicht wünschen, sie etwa komplett abschaffen oder im Gegenteil noch verschärfen?
Meschberger: Wir werden die vorliegende Gesetzesänderung vollumfänglich unterstützen.
Zur Person: Pascale Meschberger (49) ist Landrätin und Stadträtin aus Liestal und arbeitet als Ärztin.