Solothurner Parlament lehnt Mindestlohn-Volksinitiative klar ab
Das Kantonsparlament von Solothurn lehnt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde ab.
Das Solothurner Kantonsparlament will keinen Mindestlohn von 23 Franken pro Arbeitsstunde. Der Kantonsrat hat am Dienstag die Volksinitiative für einen kantonalen Mindestlohn mit 67 zu 29 Stimmen abgelehnt. Zuvor hatte sich auch der Regierungsrat gegen das Begehren ausgesprochen.
Für die Gesetzesinitiative sprachen sich die Fraktionen SP und Grüne aus, dagegen votierten FDP, SVP, Mitte/EVP und GLP. Das letzte Wort zur Mindestlohn-Initiative wird das Solothurner Volk haben.
In der Debatte im Parlament hielt die SP-Fraktion fest, es gebe auch im Kanton Solothurn Arbeitgeber, die Löhne bezahlten, von denen man nicht leben könne. Ein Mindestlohn helfe der Gesellschaft, und der Staat müsse weniger Sozialhilfe bezahlen. Die Grünen wiesen darauf hin, dass die fünf Kantone mit einem Mindestlohn positive Erfahrungen gemacht hätten.
Gegner argumentieren gegen den Vorschlag
Nach Ansicht der SVP-Fraktion ist ein Mindestlohn von 23 Franken zu hoch. Eine Regelung schränke den Arbeitgeber ein. Es brauche einen Anreiz für eine Berufslehre, hiess es bei ihnen.
Auch die Mitte-Fraktion wollte nichts von einem Mindestlohn wissen. Die Löhne seien in den letzten Jahren angestiegen. Unternehmen würden in andere Kantone abwandern.
Die FDP-Fraktion rechnete vor, der Mindestlohn würde eigentlich 25,6 Franken pro Stunde betragen, wenn auch die Ferien- und Feiertagsentschädigung mitgerechnet würden. Der Mindestlohn schade mehr als er bringe. Viele Branchen hätten Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die GLP lehnte die Initiative ebenfalls ab.
Regierungsrat gegen Mindestlohn
Der Kantonsrat folgte mit dem Nein dem Antrag des Regierungsrats. Ein Mindestlohn von 23 Franken sei relativ hoch im Vergleich zu denjenigen Kantonen, die einen Mindestlohn fixiert hätten, sagte Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne).
Die vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung von Tiefstlöhnen wie Sozialpartnerschaften, Gesamtarbeitsverträge und Kontrollen reichten aus, um präventiv und korrigierend einzugreifen.
Ein Komitee aus SP, Juso und Gewerkschaftsbund hatte die Volksinitiative im vergangenen März mit 3740 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.
Details zur vorgeschlagenen Regelung
Beim geforderten Mindestlohn von 23 Franken pro Arbeitsstunde sind Ferien- und Feiertagsentschädigungen nicht eingerechnet. Der Mindestlohn soll gemäss Gesetzesinitiative jedes Jahr der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
Viele Angestellte in der Reinigungsbranche, im Detailhandel, der Gastronomie, im Garten- und Landschaftsbau und in Coiffeur-Salons erhalten gemäss Komitee bei Vollzeitarbeit einen von Lohn von weniger als 4000 Franken pro Monat.