Cristiano Ronaldo muss wieder vor Gericht erscheinen
Cristiano Ronaldo muss sich erneut vor Gericht verantworten. Kathryn Mayorga wirft dem Juve-Star weiterhin vor, sie im Jahr 2009 vergewaltigt zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Kathryn Mayorga behauptet, Cristiano Ronaldo habe sie 2009 in Las Vegas vergewaltigt.
- Ein US-Zivilgericht hat nun zugunsten der Klägerin entschieden.
- Deshalb muss sich der Juve-Superstar jetzt erneut vor der Justiz verantworten.
Cristiano Ronaldo muss erneut vor Gericht antraben. Kathryn Mayorga beschuldigt den Portugiesen weiterhin, sie vor über zehn Jahren in Las Vegas vergewaltigt zu haben.
Schon nach dem Vorfall 2009 hatte sie Anzeige erstattet. Die Ermittlungen führten damals allerdings zu keinem Ergebnis. Mayorga wurde zudem ärztlich untersucht.
Cristiano Ronaldo wehrt sich
Ronaldo hat den Vorwurf stets von sich gewiesen. Alles, was zwischen ihm und Kathryn Mayorga damals vorfiel, sei einvernehmlich gewesen. Das betonte sein Anwalt.
Die Klägerin sieht das allerdings anders. Geht es nach ihr, habe «CR7» sie nach dem Besuch in einem Nachtclub auf sein Hotelzimmer eingeladen und dort vergewaltigt. Ronaldo habe sich darauf gar entschuldigt und ihr versichert, dass «er normalerweise ein Gentleman» sei. Das heisst es in der Anklageschrift.
Prozess 2018
Die US-Behörden verfolgte den Fall damals nicht weiter, weil Mayorga den Namen des Beschuldigten nicht nennen wollte. Die Schweigevereinbarung in Höhe von umgerechnet knapp 350'000 Franken, welcher sie zugestimmt hatte, widerrief sie später.
2018 zog Kathryn Mayorga deswegen erneut vor Gericht – und blieb wieder ohne Erfolg. Die Vorwürfe gegen den Juve-Star konnten nicht bewiesen werden.
Allerdings ist die Sache noch nicht vom Tisch. Parallel leiteten die Anwälte des ehemaligen Models nämlich ein ziviles Verfahren ein. Im Zivilprozess ist die Beweislast des Opfers kleiner als im Strafprozess.
Fall nun vor dem Zivilgericht
Und jetzt hat das Zivilgericht zugunsten der Amerikanerin entschieden. Das heisst: Ronaldo muss sich erneut vor der Justiz verantworten. Der Prozess-Termin wurde bereits für den kommenden Dezember angesetzt. Bis dahin könnten sich die streitenden Parteien allerdings auch noch aussergerichtlich einigen.
Droht dem 35-Jährigen nun eine Haftstrafe? Nein. Mayorga fordert umgerechnet 200'000 Franken. Ein Schuldspruch wäre dennoch ein herber Schlag für den Ausnahme-Fussballer.