UEFA und FIFA in Super-League-Streit von EuGH-Gutachten gestärkt

Das Projekt einer europäischen Superliga wurde verworfen. Ein EuGH-Gutachten stärkt die Positionen der UEFA und FIFA. Rechtlich bindend ist es aber nicht.

Flaggen mit dem Logo der UEFA wehen im Garten des Hauptquartiers der Union. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwölf Top-Clubs verkünden im April 2021 die Gründung einer Superliga.
  • Der Plan wird nach Protesten von Ligen, Verbänden und Fans schnell wieder verworfen.
  • Nun gibt es auch ein EuGH-Gutachten dazu.

Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt die Position der UEFA und der FIFA im Kampf gegen eine Super League.

Die Super League dürfte zwar ihre eigene Fussball-Liga starten. Könne dann aber nicht mehr parallel bei den Wettbewerben ohne Erlaubnis der Verbände teilnehmen.

UEFA und FIFA verstossen nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht

Diese Ansicht vertrat der Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen Schlussanträgen in Luxemburg. Die Regeln der UEFA und der FIFA verstossen demnach nicht gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Die UEFA begrüsste das Gutachten und sah darin die Unterstützung, «um den Fussball in ganz Europa zu entwickeln».

Hintergrund ist, dass zwölf Top-Clubs im April 2021 die Gründung einer Superliga verkündet hatten. Der Plan wurde nach starken Protesten von Ligen, Verbänden und Fans jedoch schnell wieder verworfen.

Die drei Spitzenvereine Real, Juventus und Barcelona wollen aber weiterhin eine Super League als Champions-League-Konkurrenz gründen. Die European Super League Company hatte daher Klage gegen UEFA und FIFA eingereicht. Das Gericht in Madrid rief wiederum den EuGH an.

Gutachten des Generalanwalts ist rechtlich nicht bindend

Konkret geht es um den Vorwurf, die UEFA und die FIFA handelten wie ein Kartell. Dies, weil sie sich der Gründung der European Super League widersetzt hätten. Das spanische Gericht hatte den EuGH gebeten, EU-Recht für das Verfahren auszulegen. Dabei geht es um Details etwa zur Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, zum freien Dienstleistungs- und freien Kapitalverkehr.

Das Gutachten des Generalanwalts ist rechtlich nicht bindend, oft folgen die Richter seiner Ansicht aber. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. Das Urteil des EuGHs wird bindend sein, aber über die Klage entscheidet am Ende der spanische Gerichtshof. Dieser muss dabei aber die Antworten des EuGHs berücksichtigen.