Plötzliche Scheidung: Richtig verhalten nach dem Ehe-Aus
Vorsorge, Versicherungen und Vermögen - eine Scheidung hat nicht nur persönliche Folgen. Diese Tipps zeigen dir, worauf du achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Scheidung ist mit viel administrativem Aufwand verbunden.
- Beim Vermögen spielen die Regeln der Güterteilung eine entscheidende Rolle.
- Bei Groupe Mutuel findest du neue Versicherungs- und Vorsorgelösungen.
Petra und Paul sind verliebt, verlobt und rasch verheiratet. Ihre Ehe wird sicher halten. Doch nach ein paar Jahren kommt der unerwartete Bruch.
Gleich wie den beiden ergeht es vielen Schweizer Paaren: Fast die Hälfte aller Ehen werden wieder aufgelöst. Damit Petra und Pauls Leben nach der Scheidung nicht im Administrativ-Chaos versinkt, sollten sie ein paar Tipps beachten.
Wie weiter mit dem Vermögen?
Wenn Petra und Paul nichts anderes vereinbaren, so gilt in der Schweiz die Errungenschaftsbeteiligung. Klingt kompliziert, bedeutet aber, dass sie beide ein Recht auf das Gut haben, das sie schon vor der Heirat besassen. Zudem erhalten beide die Hälfte vom Vermögen, das sie während der Ehe verdient haben.
Ein Scheidung kann chaotisch sein. Das Paar muss einerseits sicherstellen, dass die Geldeingänge wieder auf ihre eigenen Konten umgeleitet werden. Und andererseits, um Missbrauch zu vermeiden, sollten Petra und Paul ihre Konto-Vollmachten überprüfen. Vorhandene Vollmachten der Ex-Partner müssen sie rasch widerrufen.
Der Hypothekarvertrag läuft weiter
Die gemeinsame Eigentumswohnung war ihr ganzer Stolz: Wie weiter damit? Die Wohnsituation nach einer Trennung kann zum Streitpunkt für beide Ex-Partner werden.
Grundsätzlich gilt, dass der ausziehende Partner bei gemeinsamen Eigentum entschädigt wird. Zu welchem Preis? Das bestimmt der Wert der Immobilie zum Scheidungszeitpunkt.
Knifflig wird es, wenn die Hypothek noch nicht vollständig abbezahlt wurde. Da Petra und Paul die Hypothek gemeinsam abgeschlossen haben, haften beide - auch wenn einer auszieht. Die Geschiedenen müssen also für die Schulden des jeweils anderen aufkommen, sollten sie zahlungsunfähig sein. Das heisst, die Scheidung hat keinen Einfluss auf den Hypothekarvertrag.
Die Vorsorge wird geteilt
Während der Ehe sind Petra und Paul beide arbeitstätig. Ihre Arbeitgeber zahlen laufend in die zweite Säule ein. Mit der Scheidung werden auch die Pensionskassengelder getrennt.
Die Spaltung verläuft auch hier nach bestimmten Regeln: Das angesparte Vermögen wird hälftig aufgeteilt. Allerdings ist wiederum nur das Guthaben betroffen, das die beiden während der Ehe gesammelt haben.
Petra hat zudem noch Investitionen in die dritte Säule getätigt. Da beide davon ausgingen, dass ihre Ehe unerschütterlich sei, haben sie keinen Vertrag abgeschlossen. Deshalb kommen nun die Regeln des Güterstandes zum Einsatz. Dies bedeutet, dass die während der Ehe einbezahlte Summe geteilt wird.
Nach Scheidung neu einzeln versichert
Als wären die emotionalen Konsequenzen für Paul nicht schon genug, hat die Scheidung weitere finanzielle Folgen: Er zieht in eine neue Wohnung, kauft ein neues Auto und führt einen eigenen Haushalt.
Da aus dem gemeinsamen Leben zwei wurden, müssen beide Ex-Partner wieder eigene Versicherungen abschliessen. Das gilt nicht nur für die Privathaftpflicht, sondern auch für die Hausrats- und Rechtsschutzversicherung.
Optimal vorgesorgt mit Groupe Mutuel
Nach der Scheidung haben beide die Möglichkeit, ihr Leben neu zu gestalten. Von Lebensversicherung bis Hausrat: Groupe Mutuel hat neue Lösungen für Petra und Paul parat. Groupe Mutuel sorgt vor.
Gut zu wissen: Petra und Paul müssen ihre neue Lebenssituation unbedingt der Versicherung melden. Bei Groupe Mutuel geht das ganz einfach online.