Informationen aus der Gemeinde

Gemeinde Boswil
Gemeinde Boswil

Oberes Freiamt,

Die Gemeinde Boswil veröffentlicht verschiedene Informationen aus der Gemeinde.

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Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeinde

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2018 veröffentlicht.

1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2018

2. Zustimmung zur Fusion der Zivilschutzorganisation ZSO Muri-Boswil und ZSO Oberfreiamt zum Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Freiamt mit gleichzeitigem Anschluss der Kellerämter Gemeinden

3. Zustimmung zur Fusion der Feuerwehren Boswil, Bünzen und Kallern zur „RegioFeuerwehr Freiamt-Mitte“ per 1. Januar 2020

4. Rückweisung eines Projektierungskredits über CHF 200‘000.-- für die Erweiterung der Schulanlage Boswil

5. Genehmigung des Budgets 2019 mit einem unveränderten Steuerfuss von 101 %

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum.

Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2019

Veröffentlichung Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Ortsbürgergemeinde

Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2018 veröffentlicht.

1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018

2. Genehmigung des Budgets 2019

Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum.

Gemäss § 8 der Gemeindeordnung kann ein Fünftel der stimmberechtigten Einwohner/innen innert 30 Tagen verlangen, dass die Beschlüsse der Urnenabstimmung unterstellt werden. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindeverwaltung zur Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2019

Bewilligungen für den Dauerbetrieb des XPS-Werkes der Alporit AG

Der Firma Alporit AG (Swisspor) wurde die Bewilligung für den ununterbrochenen Betrieb des XPS-Werkes vom 1. Januar 2019 bis 30. April 2021 durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erteilt. Die Produktion kann aufgrund der langen Aufheizzeiten der Anlagen nicht unterbrochen werden. Zudem wird die Lieferbereitschaft der Produkte aufrechterhalten.

SBB-Tageskarten bleiben gleich teuer

Die Gemeinde bietet auch künftig zwei SBB-Tageskarten zum Verkauf an. Der Verkaufspreis ab 1. Dezember 2018 beträgt pro Tageskarte unverändert CHF 45.--.

Gemeinderatssitzungen

Die letzte Sitzung des Gemeinderates findet in diesem Jahr am Montag, 17. Dezember 2018 statt. Geschäfte und Anträge für die letzte Sitzung sind bis spätestens am Donnerstag, 13. Dezember 2018, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die erste Sitzung im neuen Jahr findet am Montag, 7. Januar 2019, statt.

Unentgeltliche Rechtsauskunft 2019

Die im Bezirk Muri tätigen Rechtsanwälte haben die unentgeltliche Rechtsauskunft für das Jahr 2019 organisiert. Unentgeltliche Rechtsauskunft wird jeden ersten Dienstag des Monats im Gemeindehaus in Muri und jeden dritten Dienstag des Monats im Gemeindehaus in Sins jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr erteilt, ausgenommen während den Sommerferien.

Winterdienst – Keine Haftung für allfällige Schäden an parkierten Fahrzeugen

Die Mitarbeiter des Werkhofes üben jeweils schon in den frühen Morgenstunden den Winterdienst aus. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf Gemeindestrassen und öffentlichen Plätzen abzustellen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Boswil für allfällige Schäden an parkierten Fahrzeugen bei der Ausübung des Winterdienstes keine Haftung übernimmt.

Einforderung von Guthaben gegenüber der Gemeinde

Forderungen gegenüber der Gemeinde (Sitzungsgelder, Werklohn, Taggelder, Spesen usw.) sind bis spätestens am 30. November 2018 der Abteilung Finanzen mittels genauen Angaben zu den Forderungen und der Kontoverbindung oder eines Einzahlungsscheines einzureichen.

Guthaben aus dem Monat Dezember können mit der nächstjährigen Abrechnung in Rechnung gestellt werden.

Rückzahlungen von PostAuto

Kürzlich informierte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, dass sich der Bund, die Kantone und die PostAuto Schweiz AG betreffend die Rückerstattungen im Fall «PostAuto» verständigt haben. Die PostAuto Schweiz AG zahlt Bund, Kantonen und Gemeinden die in den Jahren 2007 bis 2018 aufgrund rechtswidrigen Umbuchungen zu viel bezogenen Abgeltungen im Gesamtumfang von 188,1 Millionen Franken zurück. Nach den gleichen Kriterien wie einbezahlt wurde, wird nun rückerstattet. Es wird damit gerechnet, dass der Kanton Aargau die Rückerstattung an die Gemeinde Boswil in der Höhe von CHF 14‘330.20 bis spätestens Frühjahr 2019 ausbezahlen kann.

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