Die Standeskommission hat Brigitte Haas aus Wald als neue hauswirtschaftliche Mitarbeiterin im Altersheim Torfnest in Oberegg gewählt.
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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone
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Die Stelle umfasst ein Pensum von 50%. Der Stellenantritt erfolgt bereits am 1. Dezember 2018. 

Stellungnahme zu zwei Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit Die Standeskommission spricht sich für eine Flexibilisierung der Arbeitszeit mittels Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für Arbeitnehmende mit Vorgesetztenfunktion aus. Den Vorschlag zur Einführung der Vertrauensarbeitszeit für leitende Angestellte und Fachspezialisten lehnt sie dagegen ab.  Abgelehnt wird die auf der parlamentarischen Initiative Keller-Sutter mit dem Titel «Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten» beruhende Vorlage für eine Revision des Arbeitsgesetzes, mit der für leitende Arbeitnehmende und Fachpersonen mit wesentlichen Entscheidbefugnissen die Vertrauensarbeitszeit eingeführt würde. Diese Vorlage würde eine Diskrepanz schaffen zwischen den Bestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten und den Regelungen über die Dokumentationspflicht zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeiten. Die Einhaltung der festgelegten Grenzen der Arbeitszeiten könnte ohne Dokumentationspflicht nicht mehr oder nur mit einem hohen Aufwand kontrolliert werden. Die zweite Vorlage, die sich auf die parlamentarische Initiative Graber mit dem Titel «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» abstützt, wird von der Standeskommission grundsätzlich begrüsst. Gemäss dieser Vorlage soll für Vorgesetzte und Fachpersonen eine Jahresarbeitszeit festgelegt werden können, mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden, einer Erhöhung des maximalen täglichen Zeitraums von 14 auf 15 Stunden, einer mehrmaligen Herabsetzung der täglichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden und einem Wegfall der Bewilligungspflicht für freiwillig erbrachte Sonntagsarbeit. Damit aber das Ziel des Arbeitsgesetzes, Arbeitnehmende vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, gewahrt bleibt, beantragt die Standeskommission zu dieser Vorlage unter anderem die Änderung, dass die dem Jahresarbeitszeitmodell unterstellten Arbeitnehmenden der Unterstellung schriftlich zustimmen müssen. Mit der verlangten Schriftlichkeit wird die Überprüfbarkeit der Einhaltung der arbeitsgesetzlichen Regelungen erleichtert. 

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