Neues aus der Gemeinde Oberrohrdorf
Eine Sunriseannten wird bewilligt, der Gemeindehausparkplatz wird umgebaut und der Jagdaufseher wird im Amt bestätigt.

Bewilligung für Mobilfunkantennenanlage der Sunrise Communications AG im Gewer-begebiet erteilt
Im vergangenen Sommer hat die Sunrise Communications AG ein Baugesuch für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit 2 Antennen auf dem Gewerbehaus der Firma Publicare AG, Vorderi Böde 9, eingereicht. Die öffentliche Auflage der Pläne fand vom 9. August bis 7. September 2018 statt. Wäh-rend der Auflagefrist ist eine Sammeleinwendung mit insgesamt 191 Unterschriften eingereicht wor-den. Hauptpunkte der Einwendungen waren: gesundheitsgefährdende Wirkung, Einhaltung der Grenzwerte, ungenügende Messverfahren, Wertverminderung von Liegenschaften und fehlende Haftpflichtversicherung für Strahlenschäden. Die notwendigen Zustimmungen der kantonalen Abtei-lung für Baubewilligungen sowie Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, wurden bereits im Juli 2018 erteilt. Der Gemeinderat hat nun am 18. März 2019 die Baubewilligung – nach Durchführung einer Einwendungsverhandlung – mit Auflagen erteilt. Diese ist auch den beiden Ansprechpersonen der Sammeleinwendung zugestellt worden.
Hierzu möchte der Gemeinderat festhalten, dass es sich bei Baugesuchen für Mobilfunkantennenan-lagen grundsätzlich um "normale" Baugesuche handelt. Die Einhaltung der Strahlungswerte (Immis-sionsschutz vor nichtionisierenden Strahlen (NIS) und elektromagnetischen Feldern (EMF) wird von Gesetzes wegen durch die Abteilung für Umwelt (AfU) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt geprüft. Dabei ist weniger entscheidend, mit welcher Leistung eine Antenne strahlt, sondern wie hoch die Einstrahlung an den am meisten betroffenen Standorten mit empfindlicher Nutzung ist. Zur Be-rechnung der Strahlungswerte gemäss der NIS-Verordnung kann sich der Gemeinderat nicht äussern. Der Gemeinderat muss und kann im Rahmen des ordentlichen Baugesuchverfahrens lediglich prüfen, ob die weiteren Anforderungen – insbesondere die Einpassung ins Quartierbild – eingehalten sind. Wenn die Einpassung der Antenne gegeben ist und die Strahlenwerte eingehalten sind, hat die Bauherrschaft, wie bei anderen Baugesuchen auch, einen Anspruch auf Erteilung einer Baubewilli-gung. Der Gemeinderat hat einerseits Verständnis für die Befürchtungen der Einwender. Grundsätz-lich muss der Gemeinderat aber folgende Fakten festhalten: Mobilfunkantennenanlagen können vom Gemeinderat nicht grundsätzlich verboten werden. Wie selbstverständlich im Schweizer Rechtssys-tem haben Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, sich – nebst den bestehenden, strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen – auf dem Rechtsweg Gehör zu verschaffen. Wenn jedoch alle Auflagen erfüllt sind, besteht ein Recht auf Bewilligung. Dieser Grundsatz gilt auch für andere Bauten, etwa von Wohnhäusern.
Im Fall der Sunrise-Antenne auf dem Gebäude Vorderi Böde 9 bleibt festzuhalten, dass die zulässigen Strahlenwerte eingehalten werden.
Im Fall der Sunrise-Antenne auf dem Gebäude Vorderi Böde 9 liegt die Bestätigung des Kantons vor, dass die zulässigen Strahlenwerte eingehalten werden.
Planung Gemeindehausparkplatz inkl. Buswartehäuschen, Fahrradabstellplätze und Umgebung beim Gemeindehaus infolge Neugestaltung der Kantonsstrasse
Im Zusammenhang mit der anstehenden Sanierung bzw. Neugestaltung der Kantonsstrasse ergeben sich im Bereich des Zentrums einige Änderungen, die auch Auswirkungen auf das bestehende Bus-wartehäuschen bei der Haltestelle "Oberrohrdorf, Post" sowie den gesamten Gemeindehausparkplatz haben. So ist geplant, gedeckte Veloabstellplätze zu erstellen. Ebenfalls wird geprüft, ob eine Lade-netzstation für Elektrofahrzeuge realisiert werden kann. Der entsprechende Auftrag ist dem Büro Sa-muel Flükiger Städtebau Architektur GmbH, Brugg, erteilt worden.
Gemeindehaus-Rasen mit Spielplatz – Erweiterung mit weiteren Sitzbänken und einem Tisch
Bei den beiden Sitzbänken beim Spielplatz im Ring (zwischen Kindergarten, Gemeindehaus und Zähnteschüür) müssen die Holzlatten ersetzt werden. Gleichzeitig werden noch ein passender Tisch sowie zwei weitere Sitzbänke angeschafft. Die Montage des neuen Mobiliars erfolgt voraussichtlich im Verlauf des Monats Mai.
Jagdaufseher und Stellvertretung bestätigt
Der Kanton hat der Jagdgesellschaft Hubertus Oberrohrdorf das Jagdrevier Nr. 32 (Oberrohrdorf) für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2026 verpachtet (siehe Berg-Post vom 20. März 2019). Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen muss die Jagdgesellschaft die Jagdaufsicht (Jagdpolizei) sicherstellen, d.h. sie bestimmt einen Jagdaufseher sowie die Stellvertretung. Für die neue Pachtzeit sind dies:
• Jagdaufseher: Koch Max (Tel. 056 622 39 46 / 079 638 54 50)
• Jagdaufseher-Stellvertreter I: Koch Roland (Tel. 079 377 47 60)
• Jagdaufseher-Stellvertreter II: Jäggi Werner (Tel. 056 442 31 75 / 079 386 98 94)
Der Gemeinderat hat die entsprechende Zustimmung (welche gemäss Gesetz notwendig ist) gege-ben.