Reglement über Werterhaltung des Finanzvermögens
Am 1. Januar 2019 wird die politische Gemeinde das neue Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (abgekürzt RMSG) einführen.

Dabei ist das gesamte Finanzvermögen neu zu bewerten. Der Gemeinderat hat deshalb ein Reglement über die Reserve Werterhalt Finanzvermögen erlassen, welches dem fakultativen Referendum unterstellt wird.
Die Neubewertung des Finanzvermögens bewirkt eine Erhöhung des Vermögens der Gemeinde um rund 10.8 Mio Franken. Dabei handelt es sich vor allem um Liegenschaften und Beteiligungen (Aktien), welche bisher zu tief in der Bilanz bewertet wurden und die nicht zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben dienen. Für den Werterhalt dieser Vermögen kann eine Reserve gebildet werden.
Bildung einer Ausgleichsreserve Die Reserve für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Liegenschaften im Finanzvermögen beträgt maximal 20 Prozent des Neuwertes. Die Reserve für «Ausgleich Wertschwankungen Finanzvermögen» beträgt maximal 10 Prozent des Buchwertes der Finanz- und Sachanlagen. Der Gemeinderat hat diese Höchstansätze beschlossen, womit sich eine Ausgleichsreserve von total rund 7.8 Mio Franken ergibt. Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, die Reserven möglichst im Maximalbereich festzulegen. Damit kann den möglichen Risiken auf dem Kapital- und Liegenschaftenmarkt wirksam begegnet werden, ohne dass kurzfristige positive oder negative Schwankungen direkt einen Einfluss auf die jeweilige Erfolgsrechnung im betreffenden Jahr
haben. Der Gemeinderat verfolgt damit weiterhin eine stabile und eher vorsichtige Finanzpolitik. Die genauen Auswirkungen der Beschlüsse des Gemeinderates werden im Jahresbericht 2019 der Bürgerschaft unterbreitet.