Die Flughafen Zürich AG ersuchte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um Änderungen des bestehenden Betriebsreglements des Flughafens Zürich. Diese Änderungen am Betriebskonzept bringen für Opfikon eine erhebliche Mehrbelastung an Fluglärm mit sich, weshalb der Stadtrat gegen das Bisenkonzept des Betriebskonzept 2017 der Flughafen Zürich AG, die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht und die Flexibilisierung der Pistennutzungen für vermehrte Starts über Opfikon in der Nacht Einsprache erhoben hat.