Überparteilicher Antrag soll Umsetzung der Steuerreform retten

Stadt Grenchen
Stadt Grenchen

Grenchen,

Mehrere Kantonsräte aus Grenchen und Olten und sämtliche politische Parteien stellten am Freitag einen Antrag zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17.

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Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Mehrere Kantonsräte aus Grenchen und Olten und querbeet durch sämtliche politischen Parteien haben am Freitag einen Antrag zu Handen der Sondersession am 7. März, zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17, eingereicht. Mit ihrem Kompromissvorschlag, dass die Gewinnsteuer 6,2 Prozent des steuerbaren Reingewinns betragen soll, übernehmen sie eine zentrale Forderung der Variante «GROL». Diese Idee der beiden Städte hatte sich in der vorberatenden Finanzkommission (noch) nicht durchgesetzt.

Die Gewinnsteuer soll 6,2 Prozent des steuerbaren Reingewinns betragen, zudem soll für die natürlichen und juristischen Personen ein unterschiedlicher Steuerfuss definiert werden können. Von diesem «konstruktiven Kompromissvorschlag» zu Handen der am kommenden Donnerstag stattfindenden Sondersession zur kantonalen Umsetzung der Vorlage zur Steuer- und AHV-Finanzierung «STAF» sind acht Kantonsräte felsenfest überzeugt. Einen entsprechenden Antrag haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Reihen von SP, SVP, FDP, CVP und glp am Freitag im Solothurner Rathaus deponiert. Damit schliessen sie sich einer bestehenden Forderung der Variante «GROL» an, welche die Städte Grenchen und Olten vergeblich in die Finanzkommission eingebracht hatten. Nur logisch, zeigt sich Grenchens Vize-Stadtpräsident Remo Bill, selber Mitunterzeichner des Antrags wie übrigens auch Oltens Vize-Stadtpräsident Thomas Marbet, «hocherfreut» über die Unterstützung von links bis rechts. Es handle sich dabei um einen «letzten Versuch», die in ihrer jetzigen Form zum Scheitern verurteilte Vorlage zu retten. Falls der überparteiliche Antrag in der Sondersession keine Mehrheit findet, sieht Bill schwarz: «Dann werden wir am 19. Mai vor einem Scherbenhaufen stehen!»

Ihren Antrag begründen die Acht wie folgt: Mit der Festsetzung der Gewinnsteuer auf 6,2 Prozent und des Steuerfusses auf 50 Prozent erreiche der Kanton die angepeilte Grössenordnung der Gewinnsteuer von plus/minus 3 Prozent und eine Gesamtsteuerbelastung von rund 16 Prozent. Demgegenüber bleibe der Steuerfuss für die Berechnung der Gemeindesteuern auf 6,2 Prozent bestehen. Auf dieser Basis erzielten die Gemeinden annähernd eine ausgeglichene Rechnung ohne Verlust des Steuersubstrates. Mit der Aufhebung der Begrenzung von drei Zehntel vom Steuerfuss der natürlichen Personen hätten die Gemeinden dann zusätzlich die Möglichkeit, den Gemeindesteuerfuss zu senken und damit eine Gesamtsteuerbelastung von bis zu 13 Prozent zu erreichen. Der Kanton wiederum spare seinerseits den finanziellen Ausgleich an die Gemeinden von bis zu 200 Mio. Franken in sechs Jahren. Das Eigenkapital des Kantons werde damit geschont und könne für andere Infrastrukturinvestitionen verwendet werden.

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