Verstellen von Bienen
Massnahmen zur Eindämmung der Pflanzenkrankheit Feurerbrand.

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Um die Ausbreitung der Pflanzenkrankheit Feuerbrand einzudämmen, hat der Pflanzenschutzdienst des Kantons Aargau eine Beschränkung des Verstellens von Bienen in der Zeit vom 1. April bis 15. Juni 2018 angeordnet. Die Beschränkung gilt für die Gemeinden im Südwesten des Kantons (westlich des Hallwilersees) und im oberen Freiamt. Die der Gemeinde bekannten Bienenhalter wurden direkt informiert. Die Pflanzenkrankheit Feuerbrand kann in der Landwirtschaft grosse Schäden anrichten, ist aber für Menschen und Tiere ungefährlich.
-Mitteilung der Gemeinde Murgenthal