Budget 2019 weist Aufwandüberschuss aus

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Ruswil,

Ab dem Jahr 2019 wird die Finanzbuchhaltung nach dem neuen harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) durchgeführt, was auch das Budget 2019 betrifft.

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HRM2 bringt viele Neuerungen mit sich, auch bezüglich der Zusammensetzung der einzelnen Aufgabenbereiche. Aus diesem Grund ist ein Vorjahresvergleich der einzelnen Bereiche zum Budget 2018 nicht mehr angebracht. Die Informationen aus diesem Vergleich zu Trugschlüssen führen, da die Vergleichsbasis nicht identisch ist. Das tiefere Defizit im Vergleich zum Vorjahr, trotz tieferem Steuerfuss um 0.15 Einheiten, ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass mit HRM2 die Anlagen der Gemeinde neu bewertet werden mussten. Die Neubewertung führt dazu, dass die Anlagen einen Mehrwert von Fr. 4'745'000.00 aufweisen, welcher per Gesetz dem Eigenkapital der Gemeinde zugewiesen wird, aber über 10 Jahre in Tranchen abgeschrieben werden muss. Dem Budget 2019 kommen von dieser Neubewertung Fr. 474'500.00 als ausserordentlicher Ertrag zugute. Somit reduziert sich der Aufwandüberschuss trotz markant steigenden Kosten in der Pflegefinanzierung und der gesetzlichen Fürsorge und erlaubt eine Reduzierung des Steuerfusses um 0.15 Einheiten.

Das Budget der Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 1'592'600.00 vor. Davon entfallen Fr. 620'000.00 für die Sanierung der Feldstrasse im Bereich Winkel-Huben, Fr. 420'000.00 für ein neues Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr, wobei die Gebäudeversicherung mindestens 35% der Anschaffungskosten übernimmt, Fr. 385'000.00 für den Neubau der Brücke Rothegg und Fr. 278'000 für Investitionsbeteiligungen der Strassengenossenschaft UHG. Weitere Kredite werden für die Erstellung eines Urnenhains beim Friedhof, für Hardwareanschaffungen der Schule, für die Sanierung des Personenlifts im Betagtenzentrum, für die Altlastensanierung der Schiessanlage Feldgass, für Sanierungsarbeiten beim Aecherlig- und Innerdorfbach sowie für die Ortsplanung/Dorfkernentwicklung in die Investitionsrechnung aufgenommen. An die Sanierung der Schiessanlage sind Beiträge von Bund und Kanton von 100% den noch anfallenden Kosten und an den Neubau der Brücke Rothegg solche von total 45% zugesichert.

Der Aufgaben- und Finanzplan gibt Aufschluss über die beabsichtigten Aufgaben und die finanzielle Entwicklung der Gemeinde. Basierend auf dem Budget 2019 wird die laufende Rechnung für die Folgejahre 2020-2022 fortgeschrieben und um die absehbaren Veränderungen ergänzt. Dem Finanzplan liegt ein Steuerfuss von 1.95 Einheiten über den ganzen Planungszeitraum zu Grunde. Falls die getroffenen Annahmen wie geplant eintreten, ist ab 2021 eine weitere Senkung des Steuerfusses möglich. Bei den einzelnen Aufgabenbereichen ist mit einem Kostenwachstum von rund 1% pro Jahr zu rechnen. Im Aufgabenbereich Soziales und Gesundheit ergibt sich ab 2020 eine Entlastung von Fr. 300'000.00, da die befristete Finanzierung der vollen Ergänzungsleistungen für die AHV entfällt. Offen ist hingegen, welche Kosten durch die Aufgaben- und Finanzreform des Kantons Luzern künftig auf die Gemeinden abgewälzt werden. Hierfür sind im Finanzplan keine Reserven vorgesehen. Jedoch könnten diese durch die prognostizierten Ertragsüberschüsse aufgefangen werden. Für die Jahre 2020 bis 2022 kann mit Ertragsüberschüssen von Fr. 223'000.00 (2020), Fr. 514'000.00 (2021) bzw. Fr. 689'000.00 (2022) gerechnet werden. Die Finanzkennzahlen können alle eingehalten werden.

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