Eigenverantwortung im Objektschutz
Überschwemmungen verursachen Schäden, die sich mit geeigneten Massnahmen der Hauseigentümer verhindern lassen.

Überschwemmungen verursachen Schäden. Viele Schäden lassen sich verhindern, wenn die Hauseigentümer geeignete Massnahmen treffen. Weil sie das im Rahmen von Bauvorhaben müssen. Oder weil sie das eigenverantwortlich wollen.
Spätestens seit die Kantone Gefahrenkarten erarbeitet haben, ist das Bewusstsein für Naturgefahren gestiegen. Die Karten zeigen beispielsweise präzise, wo bei Hochwasserereignissen mit Überschwemmungen zu rechnen ist. Die Grundlagen sind öffentlich, im Geoportal und damit im Internet abrufbar. So kann jeder Grundeigentümer sich für sein Objekt den Überblick verschaffen.
Präventive Schutzmassnahmen
Starkniederschläge und als Folge davon Überschwemmungen lassen sich nicht verhindern. Entscheidend ist, wie die Grundeigentümer ihre Objekte für den Fall der Fälle dafür fit machen. Entweder unaufgefordert eigenverantwortlich, aus eigenem Interesse. Oder verordnet, wenn sie in gefährdeten Zonen an ihrem Haus umbauen oder neu bauen. Denn: Auf die Gefahrensituation haben auch die Baubewilligungsverfahren reagiert. Sobald ein Baugesuch für ein Vorhaben in einem Gefahrenbereich eingereicht wird, müssen die Bauherren je nach Gefahrenstufe die Naturgefahren-Situation berücksichtigen und gleichzeitig mit dem Baugesuch den Nachweis erbringen, dass sie mit geeigneten Schutzmassnahmen am Objekt Schäden präventiv vermeiden oder reduzieren. Wie das geht? Mit geschickter Platzierung des Gebäudes im Gelände. Mit Gefälle weg vom Haus, mit Geländeanpassungen und Dämmen, mit höher gelegten Eingängen und Lichtschächte, Klappschotten, fixierten Öltanks, Abdichtungen oder was es eben aufgrund der konkreten Verhältnisse braucht, um das Schadenpotential zu minimieren. Im Baubewilligungsverfahren setzt die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde diese Thematik um.
Am Wasser gebaut
An verschiedenen Orten setzt die Gemeinde Hochwasserschutzmassnahmen um, zum Beispiel demnächst im Gebiet der Schulanlage Schöntalstrasse. Sie verbessert damit die Situation für eine grosse Zahl von Grundeigentümern. Und: Die Gemeinde ist als Grundeigentümerin zuweilen auch selber betroffen. Im Baubewilligungsverfahren hat sie den Nachweis erbringen müssen, beim Gemeindehaus die geeigneten Schutzmassnahmen getroffen zu haben. Hochwasserspezialisten entwarfen ein Massnahmenpaket, welches die Risiken fürs Haus, die Menschen und Werte darin reduziert. Das Untergeschoss des Hauses ist wasserdicht ausgestaltet. In der Projektentwicklung war ein Thema, auf welcher Höhe das Erdgeschoss und damit der Eingang liegt. Ein paar Zentimeter machen Welten aus. Höhe und Gefälle des Vorplatzes sind aufs Hochwasser ausgelegt. Die Mauer zwischen Stickereiplatz und Birkenstrasse weist Wasser bis zur Lindenstrasse ab und verhindert, dass es den Vorplatz flutet. Gefährdete Stellen des Gebäudes wie der Mitarbeitereingang sind mit einem Klappschott ausgerüstet. Bei einem Hochwasser bildet es automatisch eine Barriere. Der Notausgang aus dem Archiv Richtung Uze ist mit einer überhöhten Mauer umschlossen und aus dem Terrain gehoben. Und wenn das Hochwasser dieses Hindernis überwindet und den Kellerabgang flutet? Eine hochwassersichere Türe verhindert, dass Wasser ins Gebäude eindringt.
Praxistest bestanden
Was in der Theorie wunderbar klingt, hat sich nun auch in der Praxis bewährt. Wasser marsch! Die Feuerwehr sorgte für die richtige Übungsanlage. Und so bestanden die Schutzeinrichtungen des Gemeindehauses in den letzten Tagen den Praxistest. Die Klappschotte funktionieren einwandfrei, die Kellertüre hält dem Wasserdruck stand. Das vermittelt das gute Gefühl, vorbereitet zu sein. Für den Fall, der zweifellos irgendwann eintritt. Die Gefahrenkarte irrt nicht.