Im Rahmen von Einbürgerungsgesuchen von ausländischen Staatsangehörigen haben die Gemeinden u.a. die Integration der gesuchstellenden Personen zu beurteilen.
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Dabei werden einerseits die Kompetenzen in deutscher Sprache, anderseits die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse geprüft. In Bezug auf die Sprachkenntnisse ist seit einigen Jahren die Absolvierung eines normierten Deutschtests vorgeschrieben, sofern die Bewerbenden nicht deutscher Muttersprache sind oder ihre Deutschkenntnisse anderweitig nachweisen können.

Zur Überprüfung der übrigen Kenntnisse gibt es die Möglichkeiten entweder eines persönlichen Gesprächs oder ebenfalls eines normierten Tests. In Zumikon wurden diese Grundkenntnisse bisher im Rahmen eines persönlichen Gesprächs überprüft. Ab sofort werden Einbürgerungswillige aber auch in Zumikon einen formellen, sogenannten «Staatskunde-Test» absolvieren. Der entsprechende Test kann in der WBK Dübendorf (WBK = Weiterbildungskurse), einem der qualifizierten, vom Kanton bestimmten Testcenter, abgelegt werden.

Damit kann sichergestellt werden, dass sämtliche Gesuchsteller/innen im ganzen Kanton nach denselben Kriterien beurteilt werden. Zudem kann damit auch der Aufwand der Gemeinde deutlich reduziert werden. Die gesuchstellenden Personen werden zukünftig «nur» noch für ein kurzes Kennenlern-Gespräch persönlich bei der Gemeinde erscheinen müssen. Die Kosten für den Staatskunde-Test (wie auch für den Deutsch-Test) sind durch die Einbürgerungswilligen zu begleichen.

-Mitteilung der Gemeinde Zumikon (vas)

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