Eltern bezahlen für Schullager nur noch das Essen
Eltern von Thurgauer Schülern bezahlen nur noch die Essenskosten für Schullager.
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Der Grosse Rat musste das Volksschulgesetz ändern, weil das Bundesgericht Elternbeiträge für Deutschkurse als illegal und die Beiträge für Lager als zu hoch bezeichnet hatte.
Es wäre schade, wenn die Thurgauer Schulen keine Lager oder Exkursionen mehr anböten, weil sie diese wegen fehlender Elternbeiträge nicht mehr finanzieren könnten, waren sich sämtliche Fraktionen bei der Diskussion am Mittwoch einig. Die Anpassung des Volksschulgesetzes war unbestritten.
Wie hoch die Elternbeiträge sein werden, ist noch unklar. Sie werden durch den Regierungsrat festgesetzt. Ein Betrag von 10 bis 16 Franken pro Tag ist laut dem Bundesgerichtsurteil zulässig. Bisher hatten Eltern pro Lagerwoche zwischen 200 und 300 Franken bezahlen müssen.
Nach dem Bundesgerichtsentscheid vom Dezember 2017 setzte der Regierungsrat die Vorgaben Anfang Jahr per Verordnung um. Nun wird das Volksschulgesetz an den Bundesgerichtsentscheid angepasst.
Unentgeltliche Deutschkurse
Die vom Bundesgericht als unzulässig bezeichnete Kostenbeteiligung für Deutschkurse wird definitiv nicht mehr im Gesetz erwähnt. Die Elternbeiträge für Deutschkurse waren der Grund, weshalb eine Gruppe von Privatpersonen sich gegen den Ratsentscheid vom Herbst 2015 wehrten.
Der bürgerlich dominierte Grosse Rat hatte damals beschlossen, dass Eltern den Deutschunterricht mitfinanzieren müssen, wenn sie ihrem in der Schweiz geborenen Kind nicht genügend Gelegenheit geben, Deutsch zu lernen. Gemäss dieser Regelung, hätten Eltern bis zu zehn Franken pro Stunde für den Deutschunterricht bezahlen müssen.
Vier Privatpersonen wehrten sich dagegen. Das Bundesgericht hob die Kostenbeteiligung auf mit der Begründung, die verfassungsmässige Garantie eines unentgeltlichen Grundschulunterrichts bezwecke auch die Chancengleichheit bei der Ausbildung. Erachte eine Schule einen Sprachkurs für ein Kind als notwendig, dürfe sie deshalb keine finanzielle Beteiligung von den Eltern verlangen.
Beiträge als Druckmittel
Mehrere bürgerliche Ratsmitglieder, darunter zwei Schulpräsidenten, kritisierten den Bundesgerichtsentscheid scharf. Die Elternbeiträge seien laut ihren Erfahrungen das einzige Druckmittel für uneinsichtige Eltern. Wenn Kinder beim Schuleintritt kein Deutsch könnten, obwohl sie hier aufgewachsen seien und den Schweizer Pass hätten, sei eine erfolgreiche Schulbildung erschwert. Es könne keine Rede sein von Chancengleichheit. Die Möglichkeit, bei den Eltern übers Portemonnaie Druck zu machen, falle nun weg.
Bildungsdirektorin Monika Knill (SVP) versprach, dass der Kanton sich stärker um das Problem kümmern und neue Möglichkeiten suchen werde.