Gemeinde führt 2019 neues Rechnungsmodell ein

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Gemäss Vorgabe des Kantons müssen die Gemeinden ab 2019 das neue Rechnungsmodell St. Galler Gemeinden (RMSG) einführen.

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Dazu hat der Gemeinderat mehrere Grund­satzentscheide zur Bewertung der Aktiven sowie zur Nutzungsdauer des Gemeindevermögens gefasst. Die markantesten Unterschiede zum bisherigen Rech­nungsmodell „HRM1“ liegen in der Bewertung des Gemeindevermögens. Beim Verwaltungsvermögen ergeben sich teilweise längere Abschreibungszeiträu­me. Bisher war das Verwaltungsvermögen meist schon vor dem Ende seiner Nutzungsdauer vollständig abge­schrieben. Dies führte zu „stillen Reserven“. Aus Transparenzgründen ist beim RMSG die Bildung sol­cher Reserven nicht mehr zulässig.

Verwaltungs- und Finanzvermögen

Die Aktiven einer Gemeinde bestehen aus dem Fi­nanz- und dem Verwaltungsvermögen. Das Finanz­vermögen besteht aus Werten, die veräussert werden können, ohne dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben beeinträchtigt wird. Zum Finanzvermögen gehören beispielsweise Landflächen, Wohn-/Geschäftshäuser (Käserei obere Hütte), Eigentumswohnungen (San­dackerstrasse 7 und 9) oder Bauland (Bauland Bürer­feld und Büelen, etc.). Das Verwaltungsvermögen, beispielsweise das Gemeindehaus, der Werkhof oder öffentliche Strassen, dienen der unmittelbaren Erfül­lung öffentlicher Aufgaben und können nicht verkauft werden.

Aufwertung des Finanzvermögens

Das Finanzvermögen muss zwingend neu bewertet werden. Als Richtgrösse für die Neubewertung wird der amtliche Verkehrswert herangezogen. Durch die Aufwertung des Finanzvermögens vergrössert sich auch die Passivseite der Bilanz.

Keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes stehen der Gemeinde beim Übergang zum RMSG bezüglich Bewertung des Verwaltungsvermögens drei Optionen offen: keine, teilweise oder vollständige Neu­bewertung. Der Gemeinderat hat entschieden, das bilanzierte Verwaltungsvermögen sowie auch die we­sentlichen Investitionen der vergangenen 25 Jahre Ende Dezember 2018 nicht aufzuwerten. Neue Investi­tionen beim Ver­waltungsvermögen werden gemäss den festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben (z.B. Strassen: 30 Jahre).

In der Elektra-Rechnung wurden die Investitionen En­de Jahr jeweils direkt abgeschrieben, weshalb auch kein bilanziertes Verwaltungsvermögen besteht. Bei der Elektra hat der Gemeinderat ebenfalls auf die Auf­wertung der wesentlichen Investitionen der vergange­nen 25 Jahre verzichtet.

Abschreibungsdauern bleiben kurz

Mit der Anwendung des RMSG werden die Abschrei­bungen des Verwaltungsvermögens durch den Ge­meinderat und nicht mehr durch die Bürgerschaft fest­gesetzt. Damit sich die Abschreibungsdauer möglichst an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer orientiert, schreibt das kantonale Gesetz Bandbreiten für die Nutzungsdauer vor. Der Gemeinderat hat die Abschreibungsdauern so kurz wie möglich festgelegt.

Die Direktabschreibung der Investitionen, wie es bei der Elektra gehandhabt wird, ist ab 1. Januar 2019 nicht mehr zulässig. Diese Investitionen sind künftig ebenfalls auf eine bestimmte Nutzungsdauer abzu­schreiben. Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Abschreibungen auf Basis der Branchenrichtlinien des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) vorgenommen werden.

Neue Aktivierungsgrenze

Mit der Aktivierungsgrenze wird festgelegt, ab wel­chem Betrag Ausgaben in der Investitionsrechnung verbucht und Ende Jahr in der Bilanz aktiviert werden. Der Gemeinderat kann diese Grenze neu selber defi­nieren. Ab dem Jahr 2019 gilt für die Gemeinde Ober­büren eine neue Aktivierungsgrenze von Fr. 100‘000. Neu werden nur noch effektive Neuinvestitionen mit einem wertvermehrenden Charakter (z.B. Neubauten) in der Investitionsrechnung geführt. Werterhaltende Massnahmen (z.B. Strassensanierungen ohne grösse­re Ausbauten) werden weiterhin über die Erfolgsrech­nung abgerechnet, auch wenn die Aktivierungs­grenze von Fr. 100‘000 überschritten ist. Dadurch wird sich in den ersten Jahren der Anwendung des neuen Rech­nungsmodells eine finanzielle Belastung ergeben, län­gerfristig wird sich das aber wieder ausgleichen.

In der Elektra wurde ebenfalls eine Aktivierungsgrenze von Fr. 100‘000 bestimmt.

Budget 2019 nach neuem Modell

Das Budget wird der Bürgerschaft neu präsentiert wer­den. Die vom Gemeinderat getroffenen Grundsatzent­scheide werden im Amtsbericht 2018 präsentiert.

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