Gemeinde führt 2019 neues Rechnungsmodell ein
Gemäss Vorgabe des Kantons müssen die Gemeinden ab 2019 das neue Rechnungsmodell St. Galler Gemeinden (RMSG) einführen.
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Dazu hat der Gemeinderat mehrere Grundsatzentscheide zur Bewertung der Aktiven sowie zur Nutzungsdauer des Gemeindevermögens gefasst. Die markantesten Unterschiede zum bisherigen Rechnungsmodell „HRM1“ liegen in der Bewertung des Gemeindevermögens. Beim Verwaltungsvermögen ergeben sich teilweise längere Abschreibungszeiträume. Bisher war das Verwaltungsvermögen meist schon vor dem Ende seiner Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben. Dies führte zu „stillen Reserven“. Aus Transparenzgründen ist beim RMSG die Bildung solcher Reserven nicht mehr zulässig.
Verwaltungs- und Finanzvermögen
Die Aktiven einer Gemeinde bestehen aus dem Finanz- und dem Verwaltungsvermögen. Das Finanzvermögen besteht aus Werten, die veräussert werden können, ohne dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben beeinträchtigt wird. Zum Finanzvermögen gehören beispielsweise Landflächen, Wohn-/Geschäftshäuser (Käserei obere Hütte), Eigentumswohnungen (Sandackerstrasse 7 und 9) oder Bauland (Bauland Bürerfeld und Büelen, etc.). Das Verwaltungsvermögen, beispielsweise das Gemeindehaus, der Werkhof oder öffentliche Strassen, dienen der unmittelbaren Erfüllung öffentlicher Aufgaben und können nicht verkauft werden.
Aufwertung des Finanzvermögens
Das Finanzvermögen muss zwingend neu bewertet werden. Als Richtgrösse für die Neubewertung wird der amtliche Verkehrswert herangezogen. Durch die Aufwertung des Finanzvermögens vergrössert sich auch die Passivseite der Bilanz.
Keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens
Gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes stehen der Gemeinde beim Übergang zum RMSG bezüglich Bewertung des Verwaltungsvermögens drei Optionen offen: keine, teilweise oder vollständige Neubewertung. Der Gemeinderat hat entschieden, das bilanzierte Verwaltungsvermögen sowie auch die wesentlichen Investitionen der vergangenen 25 Jahre Ende Dezember 2018 nicht aufzuwerten. Neue Investitionen beim Verwaltungsvermögen werden gemäss den festgelegten Nutzungsdauern abgeschrieben (z.B. Strassen: 30 Jahre).
In der Elektra-Rechnung wurden die Investitionen Ende Jahr jeweils direkt abgeschrieben, weshalb auch kein bilanziertes Verwaltungsvermögen besteht. Bei der Elektra hat der Gemeinderat ebenfalls auf die Aufwertung der wesentlichen Investitionen der vergangenen 25 Jahre verzichtet.
Abschreibungsdauern bleiben kurz
Mit der Anwendung des RMSG werden die Abschreibungen des Verwaltungsvermögens durch den Gemeinderat und nicht mehr durch die Bürgerschaft festgesetzt. Damit sich die Abschreibungsdauer möglichst an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer orientiert, schreibt das kantonale Gesetz Bandbreiten für die Nutzungsdauer vor. Der Gemeinderat hat die Abschreibungsdauern so kurz wie möglich festgelegt.
Die Direktabschreibung der Investitionen, wie es bei der Elektra gehandhabt wird, ist ab 1. Januar 2019 nicht mehr zulässig. Diese Investitionen sind künftig ebenfalls auf eine bestimmte Nutzungsdauer abzuschreiben. Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Abschreibungen auf Basis der Branchenrichtlinien des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) vorgenommen werden.
Neue Aktivierungsgrenze
Mit der Aktivierungsgrenze wird festgelegt, ab welchem Betrag Ausgaben in der Investitionsrechnung verbucht und Ende Jahr in der Bilanz aktiviert werden. Der Gemeinderat kann diese Grenze neu selber definieren. Ab dem Jahr 2019 gilt für die Gemeinde Oberbüren eine neue Aktivierungsgrenze von Fr. 100‘000. Neu werden nur noch effektive Neuinvestitionen mit einem wertvermehrenden Charakter (z.B. Neubauten) in der Investitionsrechnung geführt. Werterhaltende Massnahmen (z.B. Strassensanierungen ohne grössere Ausbauten) werden weiterhin über die Erfolgsrechnung abgerechnet, auch wenn die Aktivierungsgrenze von Fr. 100‘000 überschritten ist. Dadurch wird sich in den ersten Jahren der Anwendung des neuen Rechnungsmodells eine finanzielle Belastung ergeben, längerfristig wird sich das aber wieder ausgleichen.
In der Elektra wurde ebenfalls eine Aktivierungsgrenze von Fr. 100‘000 bestimmt.
Budget 2019 nach neuem Modell
Das Budget wird der Bürgerschaft neu präsentiert werden. Die vom Gemeinderat getroffenen Grundsatzentscheide werden im Amtsbericht 2018 präsentiert.