Gemeinde überprüft Schutzzonen
Zum Schutz des Trinkwassers müssen die Gemeinden im Einzugsbereich ihrer Quellen Schutzzonen – abgestuft in drei Gefährdungsbereiche – bestimmen und mittels eines Reglements die zulässige Nutzung definieren.

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Die Sicherung dieser Schutzzonen erfolgt nach Rechtskraft der entsprechenden Verfügung durch einen Eintrag im Grundbuchamt. In Oberrohrdorf wurden diese heute noch gültigen Schutzzonen vor gut 20 Jahren anhand von hydrogeologischen Untersuchungen erlassen. Quellschutzzonen müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach rund 15 bis 20 Jahren überprüft und neu erlassen werden.
Der Gemeinderat hat die Überprüfung in Auftrag gegeben, die neuen Schutzzonenreglemente und die Schutzzonenperimeter sind durch die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt geprüft worden. Der Gemeinderat hat nun die betreffenden Landeigentümer zur Gewährung des rechtlichen Gehörs schriftlich informiert und wird die entsprechenden Verfügungen im Sommer 2018 verfügen.
-Mitteilung der Gemeinde Oberrohrdorf (vas)