Lärmsanierungsprojekt Staatsstrasse

Der Gemeinderat an seiner Sitzung mittels Einspruch gegen das akustische Projekt die FALS aufzufordern, bei der Kapo eine Geschwindigkeitsreduktion von 60 auf 50 km/h entlang der Strasse zu erwirken.

Strasse (Symbolbild)
Strasse (Symbolbild) - Gemeinde Thun

Durch die Gemeinde Oberrieden führen Staatsstrassen, deren Verkehrsaufkommen bei diversen angrenzenden Gebäuden zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) und bei den exponiertesten Gebäuden sogar zur Überschreitung der Alarmwerte (AW) führt. Verkehrsanlagen sind lärmtechnisch zu sanieren, wenn sie den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes (USG, s. Art. 16) und der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV, insbesondere Art. 13 ff) nicht genügen. Als Eigentümer der Staatsstrassen hat der Kanton Zürich deshalb für die Gemeinde Oberrieden ein Lärmsanierungsprojekt erstellt.

Die Planauflage dieses akustischen Sanierungsprojekts, lärmarmer Belag und Schallschutzfenster, wird nach kantonalem Strassengesetz (StrG) gemäss § 16 und § 17 vom 15. Februar bis 16. März 2019 auf dem Bauamt in Oberrieden durchgeführt. Die Publikation erfolgte am 15. Februar 2019 im kantonalen Amtsblatt sowie in der Zürichsee-Zeitung.

Mit Beschluss Nr. 18-245 vom 20. November 2018 befürwortete der Gemeinderat den Wiedererwägungsantrag der Züricher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) für eine durchgehende Reduktion der erlaubten Fahrgeschwindigkeit von heute 60 auf 50 km/h auf der Seestrasse.

Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die kantonale Fachstelle für Lärmschutz (FALS) der Kapo die veränderten Rahmenbedingungen an der Seestrasse (Haltung der Seegemeinden und Beurteilung Strassenraum) darzulegen hat, mit dem Ziel die gewünschte Temporeduktion auf 50 km/h zu erwirken. Im Anschluss ist das akustische Projekt vom 29. November 2018 bezüglich des neuen Geschwindigkeitsregimes mit Tempo 50 zu überarbeiten.

Deshalb beschloss der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. Februar 2019 mittels Einspruch gegen das akustische Projekt die FALS aufzufordern, bei der Kapo eine Geschwindigkeitsreduktion von 60 auf 50 km/h entlang der Seestrasse zu erwirken.

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