Die Strompreise der Technische Betriebe Kreuzlingen (TBK) werden ab 01.01.2019 über alle Tarifgruppe um +0.54 Rp./kWh oder rund 3 Prozent ansteigen.
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Durch die sinkende Abgabe an die Stadt können die steigenden Energiemarktpreise teilweise abgefedert werden.

Bedingt durch die neuen gesetzlichen Anforderungen müssen die Tarifsegmente per 1.1.2019 neu gegliedert werden. Die Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art.18 schreibt vor, dass für Endverbraucher mit vergleichbarem Bezugsprofil bis 30 kVA Anschlussleistung nur noch eine Kundengruppe zulässig ist. Die TBK mussten die Segmente neu einteilen und haben gleichzeitig die Tarifbezeichnungen neu definiert. Im Segment «StromBasis» befinden sich 98 Prozent der Kunden, was die Basis aller Kunden der TBK repräsentiert. Dem Tarif «Strom50» sind Kunden mit Strombezug über 50'000 kWh pro Jahr zugeteilt und «Strom100» ist für alle Kunden mit einem Bezug über 100'000 kWh pro Jahr. Kunden, die auf der Mittelspannung von 17 kV angeschlossen sind, gehören zur Tarifgruppe «StromMS»:

Alleine im laufenden Jahr 2018 sind die Marktpreise für Strom um 40 Prozent gestiegen. Die hohen Preise wirken sich weniger stark auf die Energiepreise aus, als der Markt es aufzeigt, da die TBK dank ihrer Beschaffungsstrategie eine grosse Menge bereits im Jahr 2017 eingekauft haben. Analysten erwarten zukünftig weiterhin steigende Beschaffungskosten, was folglich die Energiepreise weiterhin steigen lassen wird. Abhängig von Wohnungsgrösse, Verbrauchern und Nutzungsverhalten werden die Haushaltkunden höhere Stromkosten von CHF 21.00 bis CHF 56.00 pro Jahr zu erwarten haben.

Stromtarife ab 01. Januar 2019

Nachdem die Energiepreise von 2016 auf 2017 unverändert geblieben sind, beträgt der Anstieg für das kommende Jahr 0.99 Rp./kWh. Aufgrund begrenzter Verfügbarkeit für Strom aus 100 Prozent Schweizer Wasserkraft musste der Preis auf 0.35 Rp./kWh angehoben werden. Diese Erhöhung beträgt lediglich 1.30 CHF/Monat für einen mittleren Haushalt.

Netznutzung und Abgaben

Die Tarife für Netznutzung inklusive Abgaben fallen um 3.7 Prozent beziehungsweise durchschnittlich 0.44 Rp./kWh. Darin enthalten ist ein Anstieg im Verteilnetz in Kreuzlingen mit + 0.24 Rp./kWh. Die Abgaben der kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sind unverändert, die Systemdienstleistungen (SDL) sinken leicht um -0.08 Rp./kWh und die Abgabe an die Stadt sinkt um -61 Prozent auf 0.39 Rp/kWh. Die Abgabe an die Stadt beinhaltet nun nur noch die Konzessionsabgabe. Insgesamt sinken die Abgaben um -0.69 Rp./kWh und sind für die tieferen Netznutzungsentgelte verantwortlich.

Gesamtkosten

Die sinkenden Abgaben vermochten den deutlichen Anstieg der Energiepreise nicht auffangen, was insgesamt in einen Preisanstieg von + 0.54 Rp/kWh resultiert.

Die wesentlichen Einflussfaktoren für individuelle Abweichungen eines Kunden vom Durchschnitt sind einerseits die Zuordnung zu den Netzebenen (Mittel- oder Niederspannung) und andererseits das individuelle Verbrauchsverhalten.

Für eine durchschnittliche 4-Zimmer-Wohnung mit Elektroherd und einem Verbrauch von 2'500 kWh (standardisiertes Benutzerprofil H2) ergibt sich beispielsweise eine Belastung von ca. plus CHF 1.80 pro Monat. Für eine 5-Zimmer Wohnung mit Elektroherd, Waschmaschine und Tumbler mit 4‘500 kWh (standardisiertes Benutzerprofil H4) beträgt die Belastung ca. plus CHF 3.25 pro Monat.

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