Stadt Basel

Regierung will Information von Sexarbeitenden verbessern

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Basel,

Für die Beratung von Sexarbeitenden will die Basler Regierung 200'000 Franken mehr zur Verfügung stellen als bisher.

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Zudem sollen Prostituierte bei der Arbeitsaufnahme im Stadtkanton von den Behörden direkt angesprochen werden.

In Basel-Stadt kümmert sich seit 2001 die niederschwellige und kostenlose Beratungsstelle Aliena um Frauen im Sexgewerbe. Nun soll die jährliche Subvention für Aliena für die Vertragsperiode 2019 bis 2022 von 50'000 auf 180'000 Franken jährlich erhöht werden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

Begründet wird die Erhöhung des Betriebsbeitrags einerseits mit gestiegenen Fallzahlen, die zu einem grösseren Arbeitsaufwand führten. Allein von 2016 auf 2017 stieg die Zahl der gemeldeten Sexarbeitenden in Basel von 2361 auf 2524, wie es bei Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Anfrage hiess.

Grund für die Subventionserhöhung ist aber auch das neue Projekt «Erstinformation im Meldeverfahren». Sexarbeitende können sich in Zukunft im Stadtkanton nicht mehr online für ihre Tätigkeit in Basel anmelden. Vielmehr müssen sie vor der Arbeitsaufnahme persönlich bei den Behörden vorsprechen.

Vertrauen in Behörden stärken

Bei diesem Gespräch im Rahmen des obligatorischen Meldeverfahrens sollen Sexarbeitende unter anderem auch über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Gleichzeitig will die Regierung mit dem persönlichen Kontakt aber auch das Vertrauen von Prostituierten in die Behörden stärken, um im Kampf gegen Menschenhandel deren Kooperations- und Aussagebereitschaft zu erhöhen.

Für die Information der Sexarbeitenden zuständig ist das kantonale Amt für Arbeit (AWA). Das Gespräch findet jedoch nicht in dessen Amtsstuben, statt, sondern in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle Aliena. Dem Grossen Rat beantragt die Regierung für eine zusätzliche 60-Prozent-Stelle beim AWA 70'000 Franken.

Nach Regierungsangaben reisen die meisten der in Basel tätigen Sexarbeitenden im Rahmen des sogenannten Meldeverfahrens aus der EU ein. Diese Personen dürfen 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Obligatorisch ist dabei eine Meldung beim AWA ab erstem Arbeitstag. Bei der Online-Anmeldung bestand gemäss der Mitteilung die Gefahr für Manipulation und Missbrauch.

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