Der Stadtrat Luzern beantragt einen Sonderkredit von 1,86 Millionen Franken, um die Sprachkenntnisse bei fremdsprachigen Kindern bereits im Alter von drei Jahren zu fördern.
Spielplatz (Symbolbild)
Spielplatz (Symbolbild) - Keystone

Fremdsprachige Kinder sollen in der Stadt Luzern bereits im Alter von drei Jahren Deutsch lernen. Für die Umsetzung der frühen Sprachförderung beantragt der Stadtrat dem Parlament einen Sonderkredit von 1,86 Millionen Franken.

Die Investitionen in die frühe Förderung seien Investitionen in die Zukunft, schreibt der Stadtrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht und Antrag an das Parlament.

Kurzfristig werde die Volksschule profitieren, weil die Kinder beim Schuleintritt bereits Deutschkenntnisse erwerben und soziale Erfahrungen in den Spielgruppen- und Kitastrukturen machen konnten. Mittel- und langfristig profitiere die Gesellschaft, denn so könne das Risiko der sozialen Ausgrenzung von Erwachsenen gemindert werden, schreibt die Stadtregierung.

Die Regierung möchte Kinder mit einer anderen Erstsprache als Deutsch systematisch erfassen und ihnen ein frühes Sprachförderprogramm ermöglichen. So, wie es auch das 2016 revidierte kantonale Gesetz über die Volksschulbildung vorsieht. Demnach sollen Gemeinden finanzielle Beiträge erhalten, die spezifische Massnahmen zur frühen Sprachförderung vorsehen.

Bisher haben Gemeinden wie Emmen, Horw, Root, Sursee, Triengen und Nebikon mit der Umsetzung der Sprachförderung begonnen.

Eltern müssen Fragebogen ausfüllen

Die Gemeinden können sich für eine von drei vom Kanton vorgeschlagenen Varianten entscheiden. Bei allen drei Varianten wird die Sprachkompetenz mit einem Fragebogen erhoben, der von den Eltern ausgefüllt wird. Damit sollen Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen früh erkannt werden.

Der Luzerner Stadtrat will jene Variante umsetzen, bei der die Sprachförderung schon im Alter von drei Jahren erfolgt. Diese sieht den Eintritt in die Spielgruppe mit drei Jahren vor, dann in der Regel den Eintritt in den freiwilligen Kindergarten mit vier Jahren und danach den Eintritt in den obligatorischen Kindergarten mit fünf Jahren.

Die so genannte Sprachstandserhebung soll jeweils 18 Monate vor dem Schuleintritt durchgeführt werden. Zeigt die Auswertung des Elternfragebogens einen Bedarf an Sprachförderung, soll das Kind mit finanzieller Unterstützung von Kanton, Gemeinden und Eigenleistungen der Eltern ein regelmässiges Sprachförderangebot besuchen.

Konkret soll das Kind dann mindestens ein Jahr eine Spielgruppe besuchen. Die Gemeinde nimmt Kontakt auf mit den Eltern, die dann ein geeignetes Angebot für das Kind suchen und einen einkommensabhängigen Beitrag von der Stadt an den Jahresbeitrag für die Spielgruppe erhalten.

Um Kantonsbeiträge zu erhalten, muss das Kind die Spielgruppe während eines Jahres mindestens zweimal pro Woche während je zwei bis drei Stunden besuchen Die Eltern sind aber nicht verpflichtet, von diesem Angebot zu profitieren.

Kanton zahlt an Weiterbildung

Der Kanton verlangt von den Spielgruppenleiterinnen und -leitern unter anderem eine Weiterbildung in früher Sprachförderung. Er finanziert je nach Anbieter jährlich maximal 516 Franken an die Weiterbildung pro Leiter.

Die Stadtregierung ist überzeugt, dass die Sprachstandserhebung dann ein effektives Mittel zur Erfassung eines beträchtlichen Teils der schwierig erreichbaren Kinder ist, wenn nach der Erhebung bei den Eltern nachgefasst wird, die den Fragebogen nicht retournierten. Die Fragebögen sind in neun Sprachen übersetzt, die Auswertung basiert auf insgesamt 17 Fragen.

Der Stadtrat geht davon aus, dass 33 bis 35 Prozent der dreijährigen Kinder einen Bedarf an früher Sprachförderung haben wird. Dies zeigten Erfahrungen aus dem Kanton Basel-Stadt (33 Prozent) und der Gemeinde Emmen (35 Prozent).

Mit der Umsetzung der frühen Sprachförderung entstehen der Stadt Luzern im ersten Jahr Zusatzkosten von rund 123'000 Franken. Im zweiten und dritten Jahr rechnet der Stadtrat mit zusätzlichen Ausgaben von 166'000 und 223'000 Franken. Nach der Ausbauphase sollten sich die Kosten auf jährlich 193'000 Franken einpendeln.

Der vom Stadtrat beantragte Sonderkredit von 1,86 Millionen Franken beinhaltet die Kosten, die mit der Umsetzung der frühen Sprachförderung während der ersten zehn Jahre entstehen.

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