Stromversorgung: Gemeinderat lehnt Gesetzesentwurf ab

Stadt Bern
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Bern,

Aufgrund von Umbrüchen in den europäischen Strom- märkten soll das nationale Stromversorgungsgesetz revidiert werden.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Der Berner Gemeinderat sieht mit dem nun vorliegenden Entwurf des Bundesrates jedoch die Ziele der nationalen Energiestrategie 2050 in Gefahr und lehnt den Vorschlag deshalb ab.

In den kommenden Jahren wird es aufgrund der Entwicklungen in den europäischen Strommärkten zu einem erheblichen Netzausbau kommen. Davon sind auch die heutigen Geschäftsmodelle des Schweizer Strommarkts und somit potenziell auch die Versorgungssicherheit der Schweiz stark betroffen. Damit die Schweiz auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet ist, soll das nationale Stromversorgungsgesetz revidiert werden. Den nun vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesrates lehnt der Gemeinderat der Stadt Bern jedoch ab.

Flankierende Massnahmen fehlen

Mit der vorliegenden Revision sollen für den Schweizer Strommarkt neue Rahmenbedingungen geschaffen werden und der Strommarkt insbesondere auch für Kleinverbrauchende vollständig geöffnet werden. Der Gemeinderat bemängelt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die üblicherweise auf Stufe einer Verordnung gemachten Angaben fehlen, wie das Gesetz konkret umgesetzt werden soll. Dies erschwert eine sinnvolle Beurteilung erheblich.

Für die Stadt Bern ist es entscheidend, dass mit der Strommarktöffnung die Entwicklung hin zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz unterstützt und nicht behindert wird. Dazu sind gemäss Gemeinderat flankierende Massnahmen notwendig, welche im vorliegenden Entwurf nicht enthalten sind. Aus Sicht des Gemeinderats kann der freie Markt im Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050 nur funktionieren, wenn auf Kohle-, Gas- und Atomstrom eine wirkungsvolle Lenkungsabgabe erhoben wird.

Energiestrategie 2050 steht auf dem Spiel

Nach Ansicht des Gemeinderates sind mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes nicht erreichbar. Insbesondere müsste gewährleistet werden, dass für alle am Strommarkt beteiligten Akteure dieselben Rahmenbedingungen herrschen.

Ausserdem ist es für den Gemeinderat unabdingbar, dass Gesetz und Verordnung gemeinsam zur Vernehmlassung vorgelegt werden. Nur so sind die Folgen der Strommarktliberalisierung auf die Versorgungssicherheit, die erneuerbaren Energien, die Pflichtanbieter der Grundversorgung und die Zielerreichung der Energiestrategie 2050 abschätzbar.

 

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