Teilrevision Personalreglement und Arbeitszeitverordnung
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung wurde keine Beschwerde eingereicht.
An der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018 wurden die vom Gemeinderat beantragten Änderungen des Personalreglements einstimmig angenommen. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung wurde keine Beschwerde eingereicht. Mit der Teilrevision des Personalreglements war auch eine geringfügige Anpassung der Arbeitszeitverordnung erforderlich, die vom Gemeinderat nun verabschiedet wurde. Gleichzeitig hat er beschlossen, das revidierte Personalreglement und die revidierte Arbeitszeitverordnung per 1. März 2019 in Kraft zu setzen.