Urner Regierung muss Abschaffung von Gerichtsbezirk Ursern prüfen

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Uri,

Der Urner Landrat hat in seiner Session am Mittwoch die Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG), wie sie die Regierung präsentierte, zurückgewiesen. Stein des Anstosses war die geplante Beibehaltung des Gerichtsbezirks Ursern.

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«Die Beibehaltung des Gerichtsbezirks Ursern können wir überhaupt nicht nachvollziehen», sagte Adriano Prandi von der Fraktion SP/Grüne. Es sei mutlos. Eine Aufhebung dagegen wäre ein Zeichen des Aufbruchs. Für den Rückweisungsantrag seiner Fraktion stimmten 32 Landräte, 22 waren dagegen und 5 enthielten sich.

Unterstützt wurde der Antrag von links bis rechts. Der Regierungsrat erhielt die Direktive, eine Vorlage vorzubereiten, die eine Aufhebung des Gerichtsbezirks Ursern enthalte.

Auf Empfehlung der Staatspolitischen Kommission des Landrats (Stako) und als Antwort auf eine Motion von Toni Epp aus dem Jahr 2010 hatte die Urner Regierung das GOG unter die Lupe genommen. Weil die organisatorische Gewaltenteilung im Kanton nicht durchwegs umgesetzt sei, soll das Gesetz revidiert werden. Das war im Rat unbestritten.

Gericht für 1780 Bewohner

Umstritten dagegen war die Frage, ob Uri weiterhin zwei Gerichtsbezirke mit je einem Landgericht brauche. Während im Bezirk Uri rund 36'000 Einwohner leben, sind es in jenem von Ursern rund 1780. Das Landgericht Ursern besteht ausschliesslich aus Laienrichtern. Dem Landgericht Uri dagegen steht ein juristisch ausgebildetes Präsidium vor.

Die Regierung hatte dafür plädiert, an der Situation nichts zu ändern. Einerseits aus Gründen der Tradition des 600-jährigen Gerichts, anderseits mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen im Urserntal. Die Nettokosten von jährlich 60'000 Franken seien zudem minimal.

"Das Landgericht Ursern funktioniert», sagte Justizdirektorin Heidi Z'graggen. In der Vernehmlassung habe sich kein klares Bild ergeben. Die Regierung habe die Vorlage nicht schwächen wollen, indem man die umstrittene Abschaffung einbezogen und so vor das Volk gebracht hätte.

Abschaffung verschieben

Es dürfte schon in wenigen Jahren schwierig sein, geeignete Kandidaten für das Gericht zu finden, wenn die Anforderungen an die Gerichtspräsidenten erhöht würden, sagte dagegen SVP-Sprecher Alois Arnold. Das Landgericht stehe alleine in der Landschaft, sagte CVP-Sprecher Andreas Bilger. Viele Fälle würden bereits heute nicht im Urserntal behandelt.

Gegen eine Abschaffung des Bezirks votierten Mitglieder der FDP-Fraktion. Diese könnte zu einem späteren Zeitpunkt vors Volk gebracht werden, forderte etwa Markus Zurfluh.

Nach der Rückweisung gar nicht beraten wurden weitere Kernelemente der Revision, wie etwa die Anwaltspatentspflicht für das Präsidium und das Vizepräsidium der Gerichte, die Selbstverwaltung der Gerichte, die Unterstellung sämtlicher richterlichen Behörden unter die Dienst- und Fachaufsicht beim Obergericht und die Verkleinerung der Gerichte.

Nach der Vernehmlassung abgesehen hatte die Regierung etwa von einer Verlängerung der Amtszeit von Richtern auf sechs Jahre sowie von der Aufhebung der Wohnsitzpflicht. Auch die Behandlung des Themas Amtsenthebung für Gerichtsmitglieder wurde verschoben.

-Mitteilung der SDA (mis)

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