Kein Beschwerderecht für Anwohner von Herz-Neuro-Zentrum

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Bodensee,

Im geplanten Herz-Neuro-Zentrum Bodensee in der Gemeinde Münsterlingen TG müssen nach Einbruch der Dunkelheit jeweils die Jalousien geschlossen werden.

Schweizer Bundesgerichts in Lausanne - Keystone
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau kam Ende Mai vergangenen Jahres zum Schluss, dass der Mann zu weit weg wohne, um eine Beschwerde gegen das südöstlich des Kantonsspitals geplante Zentrum machen zu können. Der Betroffene stört sich an den zu erwartenden Lichtemmissionen.

Das Bundesgericht holte beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Vernehmlassung ein. Das Bafu hält fest, dass das geplante Gebäude entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht in eine bereits erheblich von Lichtemissionen vorbelasteten Zone zu stehen komme.

Das Bundesgericht hat die zukünftige Betreiberin des Herz-Neuro-Zentrums in einem am Dienstag publizierten Urteil darauf behaftet, dass sie ein automatisches Schliesssystem für die Jalousien einbaut. Dieses müsse von der Behörde kontrolliert und durchgesetzt werden.

Weil damit die deutliche Wahrnehmbarkeit der Lichtemissionen verringert werde, sei der 300 Meter entfernt wohnende Mann nicht beschwerdelegitimiert. Er hat mit der vom Bundesgericht auferlegten Verpflichtung jedoch einen Teilsieg errungen.

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