Thuner Rechtsanwalt Daniel Kettiger soll im Fall Walker Klarheit schaffen.
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Der Thuner Rechtsanwalt und Verwaltungswissenschaftler Daniel Kettiger soll klären, ob ein Polizist im Fall des verurteilten Urner Barbetreibers Ignaz Walker hätte in Ausstand treten sollen. Die Regierung hat ihn als externe, unabhängige Fachperson beauftragt.

Im Rahmen der Administrativuntersuchung soll er zudem die Frage beantworten, ob der Polizist im Sinne einer Interessenabwägung weiterhin fallbezogene kriminaltechnische Tätigkeiten ohne persönlichen Kontakt zu Walker ausführen konnte. Auch soll Kettiger mögliche weitere Erkenntnisse oder Empfehlungen abgeben, wie der Regierungsrat am Dienstag mitteilte.

Der Schlussbericht dürfte im kommenden Sommer vorliegen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden publiziert. Den Entschluss, die Untersuchung wieder aufzunehmen, hatte die Regierung im Dezember gefasst, nachdem der Fall Walker mit dem Bundesgerichtsurteil juristisch abgeschlossen war.

Hintergrund der Untersuchung ist, dass der leitende Spurenermittler der Urner Kantonspolizei im Fall Walker ermittelt haben soll, obschon er in einen privaten Streit mit dem Beschuldigten verwickelt gewesen war. Dazu hatte bereits 2015 der unabhängige Gutachter Hanspeter Uster einen Bericht erstellt, allerdings die nun zu untersuchenden zwei Fragen unbeantwortet gelassen. Uster hatte empfohlen, das Audit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens zu sistieren, um Verfahrenskonflikte zu vermeiden.

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